Das Foto zeigt die Kuppel des Reichstages in Berlin im Abendlicht.
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Kooperationsverbot
Rasche Änderung des Grundgesetzes gefordert

Die von vielen Seiten angemahnte Änderung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz lässt auf sich warten. Dabei wäre Eile geboten.

06.11.2018

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien hat erneut eine baldige Grundgesetzänderung angemahnt, um den Weg für den Digitalpakt für Schulen freizumachen. "Die Länder haben ihre Hausaufgaben gemacht und sind dem Bund entgegenkommen. Jetzt ist der Bund am Zug und muss die fünf Milliarden Euro verbindlich zusagen", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Die Regierungschefs der Länder hatten sich Ende Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nach den Worten des MPK-Vorsitzenden, Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), auf "einen sehr einvernehmlichen Fahrplan" geeinigt.

Der Bund will den Kommunen ab 2019 für die nächsten fünf Jahre fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Schulen ans schnelle Internet anzubinden und mit Hardware zur verstärkten Nutzung von Online-Unterrichtsmethoden auszustatten. Dafür muss aber das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD sind dafür auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, zeigte sich Ende Oktober für eine Grundgesetzänderung offen, verlangte aber Nachbesserungen an den Regierungsplänen.

Es sei enttäuschend, dass sich bisher keine verfassungsändernde Mehrheit für den Digitalpakt im Bundestag finde, sagte Prien. Bund, Länder und Gemeinden seien hier in einer Verantwortungsgemeinschaft. "Wer jetzt blockiert, wird dieser Verantwortung nicht gerecht." Der Digitalpakt sei das falsche Thema für Grundsatzdebatten in Sachen Bildungsföderalismus. Schüler, Lehrer und Schulen könnten von der Politik erwarten, dass notwendige Entscheidungen jetzt pragmatisch getroffen werden, damit die Mittel ab dem 1. Januar 2019 fließen.

dpa