Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner, Geltung der AGB
Deutscher Hochschulverband
Forschung & Lehre
Rheinallee 18-20
53173 Bonn
E-Mail: dhv(at)hochschulverband.de
UID-Nr.: DE 122 273 936
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil sämtlicher Geschäfte, die Sie mit uns abschließen. Sie gelten sowohl für Abonnementverträge, als auch für Anzeigenaufträge.
Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Ihre etwaigen Geschäftsbedingungen, werden von uns nicht akzeptiert. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Angebote, Bestellung und Vertragsschluss
Alle Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Ihre Bestellung eines Abonnements oder Erteilung eines Anzeigenauftrages stellt ein verbindliches Angebot an uns dar, welches wir mit Versendung Ihrer Bestellung oder mit Übersendung einer gesonderten Annahmeerklärung per EMail (nicht die automatische Empfangsbestätigung) annehmen.
3. Widerrufsbelehrung
Sofern Sie den Vertrag als Verbraucher abschließen, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Deutscher Hochschulverband – Forschung & Lehre, Rheinallee 18-20, 53173 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 902 66-66, Fax: +49 (0)228 / 902 66-80, E-Mail: dhv@hochschulverband.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Rücksendung der erhaltenen Ware ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das nachfolgend abgebildete Formular nutzen und zurücksenden an:
Deutscher Hochschulverband - Forschung & Lehre, Rheinallee 18-20, 53173 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 902 66-66, Fax: +49 (0)228 / 902 66-80, E-Mail: dhv(at)hochschulverband.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
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4. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Preis für ein Jahresabonnement oder den Anzeigenauftrag ist mit Vertragsschluss fällig. Das Entgelt ist von Ihnen entsprechend der vereinbarten Bestelldaten per Bankeinzug oder Rechnung zu zahlen. Sie kommen mit der Erfüllung der Zahlungsforderung spätestens dann in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit leisten.
Gegen unsere Ansprüche können Sie nur dann aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Abonnementverträge
Für Abonnements der Zeitschrift "Forschung und Lehre" gelten die Bestimmungen dieser Ziffer ergänzend:
Die Zeitschrift "Forschung und Lehre" erscheint monatlich und kostet als Einzelausgabe aktuell 7,50 EUR inklusive Mehrwertsteuer und Porto. Das Jahresabonnement kostet jährlich 90,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer und Porto im Inland und 95,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer und Porto im Ausland. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die Mindestbezugszeit für das Abonnement beträgt ein Jahr. Für den Fall, dass Sie Ihr Abonnement über die ursprünglich vereinbarte Zeitspanne hinaus beziehen möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr.
Das Abonnement ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Bezugszeitraumes zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6. Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
Für Anzeigenaufträge gelten die Bedingungen unter dieser Ziffer ergänzend:
a. Anzeigenauftrag / Preise / Rabatte
Die möglichen Anzeigenformate, -preise und Rabatte können Sie unseren jeweils aktuellen Mediadaten entnehmen.
Beauftragen Sie uns mit der Schaltung mehrerer Anzeigen innerhalb von zwölf Monaten, so sind die von Ihnen gebuchten Anzeigen innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss (im Folgenden auch "Jahresfrist" genannt) abzurufen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber binnen der Jahresfrist nicht die vereinbarte Menge an Anzeigen abruft, hat die Auftragnehmerin das Recht, die gewährte Rabattierung an die tatsächlich abgerufene Auftragsmenge anzupassen und etwaige zu viel gewährte Rabatte zurückzufordern.
Der Auftraggeber ist während der Jahresfrist jederzeit dazu berechtigt, die Anzeigenmenge zu erhöhen. Entsprechende durch die Erhöhung entstehende Rabattierungen werden ihm im Nachhinein gutgeschrieben.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
b. Umsetzung des Anzeigenauftrags
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgebildet, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
c. Rechte des Verlages
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Wird ein Auftrag aus den unter Abs. 1 genannten Gründen oder aufgrund von Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, bleibt der Auftraggeber zum Abruf des Auftrages weiter verpflichtet. Für den Fall, dass der Auftrag oder die Anzeige nicht abgerufen wird, steht dem Auftraggeber das Recht zur Anpassung des gewährten Rabattes zu.
d. Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
e. Haftung / Verantwortung
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag in Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden.
Die Haftung des Verlages ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um eine Verletzung von Leib, Leben oder vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ist gegenüber Kaufleuten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen.
f. Rechnung / Zahlung / Verzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
g. Sonstiges
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
7. Vertragsänderungen
Der Deutsche Hochschulverband behält es sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden Ihnen gegenüber wirksam, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ausdrücklich widersprechen. Der Deutsche Hochschulverband ist dazu verpflichtet, Sie bei Beginn der Frist über die Änderungen und die vorgesehene Bedeutung besonders hinzuweisen.
8. Online-Streitbeilegung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Plattform ("OS-Plattform") bereit.
Gemäß § 36 VSBG weisen wir Sie darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.
9. Verschiedenes
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt, und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.