Das Foto zeigt Fahnen vor dem Gebäude der DFG in Bonn
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Nachhaltigkeit
DFG ermöglicht Kompensation für CO2-Emissionen bei Dienstreisen

Forschungsprojekte führen zu vielen Dienstreisen. Die dadurch verursachten Umweltschäden will die DFG nun finanziell abmildern.

16.12.2020

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will künftig nachhaltiger handeln. So können ab sofort für alle CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen in den Förderprojekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie von DFG-Beschäftigten, Gremienmitgliedern wie auch Gutachterinnen und Gutachtern entstehen, Ausgleichszahlungen geleistet werden. Die DFG-Geförderten können laut Mitteilung der DFG CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen in einem geförderten Forschungsvorhaben entstehen, in eigener Verantwortung durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten kompensieren. Für bereits bewilligte Projekte können die Ausgleichsleistungen demnach aus den vorhandenen DFG-Mitteln finanziert, für neu geplante Vorhaben die Mittel als Teil der Reisekosten beantragt werden.

Bei der Umsetzung der CO2-Kompensation orientiert sich die DFG der Mitteilung zufolge an der Praxis der Bundesregierung. Dabei werden die durch Flugreisen, Pkw- und Bahnfahrten erzeugten Emissionen mit einem vom Umweltbundesamt empfohlenen Rechner ermittelt. Pro emittierter Tonne Kohlendioxidäquivalent könne ein CO2-Zertifikat erworben werden. Diese Zertifikate müssten aus Projekten stammen, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) zertifiziert worden sind oder gleichwertigen Standards entsprechen.

Grundlage für die Entscheidung der DFG sei ein Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK), die damit einer gemeinsamen Initiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland unter Federführung der DFG zustimmte.

gri