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HTWG Konstanz

Hochschule Konstanz
70 Professoren erhielten fehlerhafte Leistungsbezüge

Das Ausmaß der fehlerhaften Vergabe von Leistungsbezügen an der HTWG Konstanz steht fest. Auch Lehrbeauftragte sind betroffen.

26.01.2018

Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium hat die Ergebnisse einer Prüfung der Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) in Konstanz veröffentlicht. Das Ergebnis: Es gebe "erheblichen Handlungsbedarf", so der Wortlaut einer Mitteilung. Fehler passierten nicht nur in der Vergabe von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren. Auch wurden Vorgaben für den Vertragswechsel von der C- in die W-Besoldung gebrochen sowie Lehrbeauftragte unrechtmäßig eingestellt.

Insgesamt 70 Professorinnen und Professoren erhielten im Jahr 2015 Leistungsbezüge, obwohl ihre individuellen Leistungen nicht nachgewiesen wurden. Das Wissenschaftsministerium forderte die Hochschule auf, "korrigierende Maßnahmen" einzuleiten. Die Hochschulleitung soll für jeden Einzelfall prüfen, ob die Bezüge zurückerstattet werden müssen. Es handelt sich insgesamt um eine Summe von 680.000 Euro.

Darüber hinaus wurden acht Verträge von einer C- in eine W-Besoldung verändert ohne dies urkundlich zu dokumentieren. Auch das widerspreche den Vorgaben. Die Verträge sind laut Mitteilung des Ministeriums ab sofort ungültig. Die Professorinnen und Professoren werden daher so behandelt, als ob es den Wechsel zur W-Besoldung nie gegeben hätte. Damit erhalten sie künftig keine Leistungsbezüge als Ergänzung zu einer Grundvergütung mehr, sondern richtet sich ihre Besoldung alleine nach der Anzahl ihrer Dienstjahre. Die bereits vergebenen Leistungsbezüge seien rechtswidrig und "in jedem Einzelfall von der Hochschule zu korrigieren". Hier handele es sich laut "Südkurier" um 137.000 Euro.

Misstände schon länger bekannt

Auch seien die Forschungszulagen von 20 Professorinnen und Professoren seit 2005 rechtswidrig. Hier stehe das Ministerium in Kontakt mit dem Rechnungshof. In Konstanz gibt es insgesamt 123 Professoren, die für eine Leistungszulage infrage kommen.

Hinzu kommen 40 Fälle, in denen die Hochschule unrechtmäßig Lehraufträge an ihre eigenen Beschäftigten vergeben habe. Auch bei anderen Verträgen habe die Hochschule darüber hinaus abgerechnete Unterrichts- und Prüfungshonorare nicht ausreichend dokumentiert. Auch hier müsse laut Ministerium geprüft werden, ob die Zahlungen zurückgenommen werden müssten.
Für die Erarbeitung der Besoldungsrichtlinien sind die Hochschulrektorate zuständig. An der Hochschule Konstanz sind das Präsident Manz, die Vizepräsidenten Oliver Haase und Beate Bergé sowie die im Mai 2017 erkrankte Kanzlerin Andrea Veith.

Sie hatte laut Bericht des "Tagesspiegels" vor fast genau einem Jahr die Missstände an der HTWG Konstanz an das Ministerium gemeldet. Laut interner Kreise habe die Hochschule danach versucht, sie abzuwählen. Das Ministerium habe dem jedoch nicht zugestimmt.
Die Hochschule Konstanz hat bislang keine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Prüfung veröffentlicht. Ihren Aufforderungen muss die Hochschule in festgelegten Fristen nachkommen.

Die baden-württembergische Ministerin Theresia Bauer hält trotz der nachgewiesenen Fehler an der Vergabe von Leistungsbezügen fest. Die Hochschulen nutzten das System "verantwortungsbewusst und seriös", sagte die Politikerin laut Mitteilung. An 40 von 44 Hochschulen, die auf Anfrage des Ministeriums die Vergabe von Leistungszulagen untersuchen sollten, gebe es keine Mängel. Nach dem Prinzip der akademischen Selbstverwaltung nahmen die Hochschulen die Prüfung allerdings selbst unter die Lupe. Eine externe Kontrolle fand nicht statt. Insgesamt habe es 17 Fälle ab 2005 gegeben, in denen Extra-Zahlungen falsch vergeben wurden. Anlass für die landesweite Prüfung waren fehlerhafte Zulagen an der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg.

dpa/kas