Das Foto zeigt das Plenum des Deutschen Bundestages.
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Kooperationsverbot
Änderung des Grundgesetzes weiter offen

Die Regierungskoalition will das Kooperationsverbot von Bund und Ländern aufheben. Die dafür notwendige Mehrheit ist immer noch nicht in Sicht.

22.11.2018

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding hat Darstellungen von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zurückgewiesen, Liberale und Grüne blockierten eine bessere digitale Ausstattung von Schulen.

Schon vor Monaten hätten beide Parteien die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass es die dafür nötige Grundgesetzänderung ohne Stimmen von FDP und Grünen nicht gebe, sagte Suding der Deutschen Presse-Agentur. Wenige Wochen vor dem geplanten Start der Digitalisierung der Schulen ist das Zustandekommen des Projekts weiter offen.

Bund und Länder wollen die Schulen in Deutschland ab 2019 schrittweise komplett internetfähig machen und im Unterricht digitalen Methoden stärker zum Durchbruch verhelfen. Der Bund will für die technischen Grundlagen in den nächsten fünf Jahren fünf Milliarden Euro zahlen. Bildung ist aber eigentlich Ländersache, eine grundsätzliche Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund daher nicht möglich. Dieses Kooperationsverbot soll mit der Grundgesetzänderung gelockert werden, wofür die Koalition wiederum eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht.

CDU, CSU und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen im Bund vereinbart, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatten vor einem Eingriff in die Bildungshoheit der Länder gewarnt.

An diesem Donnerstag berät der Bundestag in seiner Haushaltswoche auch über den Etat für Bildung und Forschung.

dpa/gri