Das Foto zeigt eine Stadtansicht von Erfurt in Thüringen
dpa

Kultusministerkonferenz
Keine konkreten Beschlüsse zum Bildungsrat

Die Kultusminister haben sich in Erfurt getroffen. Fragen zur Zulassung zum Medizinstudium wurden geklärt, anderes blieb offen.

15.06.2018

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Bildungsminister der Länder haben sich auf der KMK-Tagung in Erfurt darauf geeinigt, einen Nationalen Bildungsrat einzurichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen. Darüber hinaus hat die KMK Eckpunkte eines Staatsvertrags zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin verabschiedet.

Nach dem Bundesbildungsministerium hat auch die Kultusministerkonferenz einen Vorschlag zur genaueren Ausgestaltung und Aufgabenbeschreibung des Nationalen Bildungsrats vorgelegt. "Wir wollen, dass der Bildungsrat kleiner wird, als vom Bund vorgeschlagen", sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Helmut Holter (Linke), nach einem Treffen mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in Erfurt. Statt der vom Bund vorgesehenen 64 Stimmen soll es nach Willen der KMK nur 44 im Bildungsrat geben. Einig sei man sich darüber, dass das Gremium aus zwei Kommissionen bestehen solle.

Streit gibt es vor allem über die Frage, wieviel Gewicht die Länder in dem Gremium haben sollen. Holter erneuerte auf der Kultusministerkonferenz in Erfurt die Forderung, dass es unmöglich sein soll, die Länder im Bildungsrat zu überstimmen.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) entgegnete: "Es geht nicht darum, jemanden zu überstimmen." Sie betonte, dass der Bildungsrat nicht nur für Schulen Empfehlungen geben solle, sondern auch für andere Themen wie lebenslanges Lernen.

Gemeinsame Verhandlungsgruppe soll es richten

Beide Seiten wollen jetzt eine gemeinsame Verhandlungsgruppe einsetzen, um einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln. Es müssten noch "viele Fragen" geklärt werden, heißt es bei der KMK.

Die neue Koordinatorin der Unionsseite in der Kultusministerkonferenz, die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, sagte: "Wir sind uns mit Frau Karliczek völlig einig, dass die Kultushoheit der Länder unangetastet bleibt. Diese gute föderale Ordnung gilt auch für Empfehlungen eines nationalen Bildungsrats. Bei diesem Thema gibt es nach wie vor intensiven Gesprächsbedarf."

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, Sprecher der SPD-, Grün- und Linksparteigeführten Bildungsministerien, stimmte dem zu. Beim Bildungsrat trügen die Länder mit großem Abstand vor dem Bund die finanzielle und politische Verantwortung, das muss sich auch im nationalen Bildungsrat widerspiegeln.

Medizinstudium: Abiturbestenquote soll beibehalten werden

Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz die Eckpunkte eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin verabschiedet. Das Verfahren muss aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 reformiert werden.

Die KMK hat beschlossen, dass die Abiturbestenquote beibehalten werden soll. Dabei soll ein Anteil von mindestens 20 Prozent der nach Abzug von Vorabquoten zur Verfügung stehenden Studienplätze an die Abiturbesten vergeben werden. Für eine Übergangszeit werde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte annähernde Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus ("Prozentrangverfahren") sichergestellt. Dieser werde entbehrlich, sobald die annähernde Vergleichbarkeit aufgrund politischer Maßnahmen im Schulbereich hergestellt sei.

Weiter soll die Wartezeitquote wegfallen. "Um den Belangen der Langzeit- oder Altwartenden Rechnung zu tragen, werden Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten geprüft", heißt es bei der KMK.

Übergangslösung ist notwendig

Für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, wollen die Ministerinnen und Minister noch in diesem Jahr auf der Grundlage des Entwurfs des Staatsvertrags entscheiden.

Da die Programmierung dieses neuen, verfassungsgemäßen Verfahrens in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis 31. Dezember 2019 nicht vollständig zu leisten sei, werde es "auf dem Weg zur Vollversion eine Übergangslösung" geben, die wesentliche Elemente des neuen Verfahrens enthalte. Diese Übergangslösung, die ab dem Sommersemester 2020 gelten soll und für die die Minister den Programmierungsauftrag erteilt haben, sieht deshalb laut KMK vor, für den Zeitraum von einem Jahr auf die Anwendung solcher Auswahlkriterien zu verzichten, die einen Datenaustausch zwischen den EDV-Plattformen der Hochschulen und dem Bewerberportal der Stiftung für Hochschulzulassung nach Bewerbungsschluss erfordern.

dpa/gri/aktualisiert am 15. 6. 2018, 15.41 Uhr