Uni-Gelände Kassel
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Corona-Pandemie
Notbremse wird für Hochschulen entschärft

Die im Infektionsschutzgesetz verankerte Bundes-Notbremse zur Eindämmung der Pandemie stieß in den Hochschulen auf Kritik. Nun wird nachgebessert.

28.04.2021

Die gerade beschlossene Bundes-Notbremse soll einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge für die Hochschulen entschärft werden. Hintergrund sind Proteste aus dem Hochschulbereich und aus den Ländern. Durch eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen die Notbremse-Regeln nun entsprechend geändert werden, wie aus einer Gesetzesvorlage hervorgeht, die dem RND vorliegt.

Demnach sind Präzisierungen im Gesetz geplant: Aus der Vorschrift zur Umstellung auf Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden die Hochschulen herausgenommen und für Praxisteile im Studium werden auch offiziell Ausnahmen ermöglicht, auch wenn die Inzidenz die 165er-Marke überschreitet.

Die Wissenschaftsminister der Länder und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatten Korrekturen gefordert, weil Hochschulen und Schulen derzeit in der Bundes-Notbremse in einem Atemzug genannt werden. Die Schul-Regeln, so die Kritik, ließen sich aber nicht einfach auf Hochschulen übertragen, etwa die Vorgabe, dass auf "Wechselunterricht" umgestellt werden muss, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet. Ab einer Inzidenz von 165 ist laut Notbremse zudem "Präsenzunterricht" verboten.

Hier hatten Länder und Hochschulen kritisiert, dass eine Komplettschließung und Umstellung auf Distanzlehre in Studiengängen mit viel Praxisbezug und Laborarbeit kaum möglich ist, etwa im Medizinstudium oder auch im Sportstudium. Die Wissenschaftsminister hatten in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn und Bildungsministerin Anja Karliczek auch klargestellt, dass sie bestimmte Praxisteile im Studium trotz Notbremse weiter aufrechterhalten wollen.

HRK-Präsident Professor Peter-André Alt zeigte sich dem Deutschlandfunk zufolge auf einer Pressekonferenz am Mittwoch verärgert über die Notbremse und den unklaren rechtlichen Spielraum seit Inkrafttreten des Gesetzes vergangene Woche. Er deutete die Reaktionen der Wissenschaftsminister und Hochschulen so, dass sie die bestehende Notbremse vorerst ignorierten. Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler sagte am Mittwoch, Ausnahmen für  Ausbildungsangebote, die nicht digital durchgeführt werden können, seien auch mit der neuen Bundesnotbremse möglich.

aktualisiert am 29.04.2021 um 08:13 Uhr, zuerst veröffentlicht am 28.04.2021 um 16:25 Uhr

dpa/ckr