Das Foto zeigt zwei vollverschleierte Frauen mit Sehschlitz am Kopf.
dpa

Schleswig-Holstein
Universität Kiel verbietet Vollverschleierung im Hörsaal

Ist Kommunikation im Hörsaal mit einer Studentin möglich, die einen Nikab trägt? Die Uni Kiel verneint dies und zieht die Konsequenzen.

13.02.2019

Die Kieler Universität (CAU) hat nach einem Konflikt mit einer muslimischen Studentin eine Vollverschleierung des Gesichts in Lehrveranstaltungen verboten. "Auf dem Campus könnten Studierende aber auch eine Burka oder eine Nikab, die nur einen Augenschlitz zulässt, tragen", sagte Uni-Sprecher Boris Pawlowski am Mittwoch. Das Präsidium beschloss das Schleierverbot in einer Richtlinie vom 29. Januar.

"Das Präsidium der CAU hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt sind", heißt es in der am 29. Januar beschlossenen Richtlinie der Hochschule. "Zu diesen Mindestvoraussetzungen gehört die offene Kommunikation, welche nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik beruht. Da ein Gesichtsschleier diese offene Kommunikation behindert, darf dieser in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden."

Ein Vollverschleierungsverbot sei in Deutschland kein Novum, sagte Pawlowski. Er verwies auf die Universität Gießen, die bereits vor einigen Jahren ein solches Verbot erlassen hatte. Anlass in Kiel sei gewesen, dass eine angehende Ernährungswissenschaftlerin – eine zum Islam konvertierte Deutsche – zu einem Tutorium einer Botanik-Vorlesung im Nikab erschienen sei. Der Dozent habe den Fall der Hochschulleitung zur Klärung mitgeteilt.

Verschleierungsverbot im Grundgesetz wäre problematisch

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von 2014 bewertete eine Verankerung eines Verschleierungsverbots im Grundgesetz als "nicht unproblematisch". Aber es verwies auf andere Möglichkeiten: "Neben einem Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum sind weitere Ausgestaltungsvarianten eines Verbots der Gesichtsverschleierung denkbar. In Betracht kommen beispielsweise ein Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden, ein Verbot der Gesichtsverschleierung bei der Ausübung eines öffentlichen Amtes sowie das Verbot der Gesichtsverschleierung als Schülerin".

In dem Gutachten wurde auch verwiesen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Danach stelle das Verbot, im Unterricht an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, einen zulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit der betroffenen Schülerin dar.

Der Bundesrat beschloss im vergangenen Oktober, einen Gesetzentwurf für ein grundsätzliches entsprechendes Verhüllungsverbot beim Bundestag einzubringen. Im Gericht sollen Zeugen und Verfahrensbeteiligte künftig generell keine Gesichtsschleier, Burkas, Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme tragen dürfen. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen aufzuklären. Bislang gibt es nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen, kein generelles Verhüllungsverbot.

Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einer Nikab oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht des Bundesrates ist dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.

Vollverschleierungsverbot im Schulgesetz geplant

Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) konnten zunächst nicht sagen, in wie vielen Schulgesetzen der Länder Vollverschleierungen verboten sind beziehungsweise von wie vielen Hochschulen in Deutschland. "Tatsächlich sind der HRK keine weiteren Vorfälle dieser Art bekannt. Auch Empfehlungen zum Thema gibt es bisher nicht", hieß es in einer Mitteilung. Nach Angaben der KMK wird in den Ländern eine Vollverschleierung im Unterricht "als objektiver Unterrichtshinderungsgrund angesehen".

Die Bildungsministerin von Schleswig-Holstein Karin Prien (CDU) will ein Vollverschleierungsverbot im Schulgesetz bis zum Sommer 2020 durchsetzen. An den knapp 800 Schulen in Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Ministeriums bisher keinen einzigen Fall, dass eine Schülerin mit Burka oder Nikab zum Unterricht erschienen sei. "Lehrkräfte und Lernende sollen bei schulischen Veranstaltungen ihrer Gesprächspartnerin und ihrem Gesprächspartner ins Gesicht schauen können", zitierten die "Kieler Nachrichten" eine Ministeriumssprecherin.

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