Verfassungsgerichtshof in Stuttgart
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Internationale Studierende
Verfassungs-Beschwerde gegen Studiengebühren gescheitert

In Baden-Württemberg müssen Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland Studiengebühren bezahlen. Dies ist verfassungskonform.

14.11.2022

Studiengebühren für ausländische Studierende sind rechtens. Das hat der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschieden. Das Urteil vom 10. Oktober wurde am vergangenen Freitag veröffentlicht. Das Gericht hat laut Mitteilung damit ein Gesetz der grün-schwarzen Landesregierung von Mai 2017 bestätigt. Demnach müssen Studierende, deren Staatsangehörigkeit nicht die eines EU-Mitgliedsstaates oder eines anderen Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ist, eine Studiengebühr von 1.500 Euro pro Semester zahlen.

Ein vietnamesischer Staatsangehöriger, Studierender einer Hochschule in Baden-Württemberg, hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung eingelegt. Laut der Beschwerde widersprechen die Studiengebühren dem dritten Artikel des Grundgesetzes ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"). Sie liefen ebenso Artikel elf der baden-württembergischen Landesverfassung zuwider, laut dem jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat.

Das Gericht hat entschieden, dass die Beschwerde unbegründet sei. Der Staat habe ein faktisches Monopol auf dem Gebiet des Hochschulwesens und müsse den gleichen und freien Zugang zu den Hochschulen und somit die Bildungschancengleichheit gewährleisten. Dies gelte nur gegenüber deutschen Staatsangehörigen und Menschen, die darauf angewiesen seien, ihre Bildungschancen in Deutschland zu verwirklichen. Es gelte nicht gegenüber internationalen Studierenden, die freiwillig und speziell zum Hochschulstudium nach Baden-Württemberg gekommen seien.

Baden-Württemberg verlangt als einziges Bundesland Studiengebühren von internationalen Studierenden. Gerechtfertigt werde diese Regelung laut dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg damit, dass die einreisenden Studierenden in ihren Heimatländern wie China oder Indien mehrheitlich deutlich höhere Studiengebühren zahlen müssten.

cpy