Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG rügt zwei Wissenschaftler
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in zwei weiteren Fällen Maßnahmen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Antragstellerinnen und Antragstellern verhängt. Der Hauptausschuss der Organisation beschloss auf seiner Sitzung in dieser Woche zwei schriftliche Rügen und eine einjährige Antragssperre. Er berief sich dabei auf die DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Im ersten Fall sei bei der Begutachtung eines Förderantrags aufgefallen, dass Teile der geplanten Arbeiten bereits als Arbeitspapiere auf Online-Repositorien erschienen seien, ohne dass die Antragstellerin diese im Antrag als Vorarbeiten erwähnt hätte.
Auch im zweiten Fall hätte sich bei der Begutachtung eines Förderantrags herausgestellt, dass hierzu bereits zwei Arbeitspapiere des Antragstellers und weiterer Co-Autoren vorlägen, jedoch keines davon als Vorarbeit im Antrag erwähnt worden sei. Da der Antragsteller zudem Passagen aus einer der Vorarbeiten wörtlich in seinen Antrag übernommen hätte, ohne diese korrekt zu zitieren, hielt der Ausschuss dies zudem als Plagiat fest. Der Antragsteller erhielt ergänzend zu der Rüge eine einjährige Antragsperre.
kas