Wissenschaftliches Fehlverhalten
Schriftliche Rüge und drei Jahre Antragssperre
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einen Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufgedeckt und Maßnahmen gegen den Wissenschaftler verhängt. Der Hauptausschuss der DFG beschloss einer Pressemitteilung zufolge auf seiner Sitzung am 20. September 2018 in Bonn eine "schriftliche Rüge" und den "Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre".
Der Wissenschaftler hatte bei der DFG gemeinsam mit einem anderen einen Förderantrag eingereicht, bei dessen Begutachtung Unregelmäßigkeiten bei einer Abbildung aufgefallen seien. In der daraufhin von der DFG eingeleiteten Untersuchung habe der Wissenschaftler zunächst geltend gemacht, die entsprechende Abbildung sei während der Fertigstellung des Antrags als "Platzhalter" gedacht gewesen, der später versehentlich nicht ausgetauscht worden sei. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wurde jedoch deutlich, dass der Antragsteller die falsch ausgewiesene Abbildung bewusst beibehalten hatte.
Der "Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens" der DFG bewertete dies als wissenschaftliches Fehlverhalten. Damit sei der Antragsteller zudem seiner Vorbildfunktion als erfahrener Wissenschaftler nicht gerecht geworden und habe seinen Mitantragsteller in eine missliche Situation gebracht. Dieser hatte von der falsch ausgewiesenen Abbildung keine Kenntnis und sie damit nach Feststellung des Ausschusses auch nicht zu verantworten.
gri