Das Foto zeigt den Eintrag "Plagiat" in einem Wörterbuch.
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG rügt Wissenschaftler

Zwei Wissenschaftler haben bei Anträgen und Publikationen plagiiert und manipuliert. Das hat für sie nun Konsequenzen.

07.12.2018

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einen Wissenschaftler und eine Wissenschaftlerin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gerügt und bereits bewilligte Förderungen zurückgezogen.

Im ersten Fall hatte eine Wissenschaftlerin laut Mitteilung der DFG einen Förderantrag eingereicht, bei dem bei der Begutachtung und einer weiteren Überprüfung zahlreiche wörtliche Übernahmen aus anderen Publikationen ohne entsprechende Nachweise festgestellt wurden. Auch in dem daraufhin ebenfalls überprüften Antrag der Wissenschaftlerin für ein bereits bewilligtes Heisenberg-Stipendium fanden sich demnach solche nicht gekennzeichneten Übernahmen.

Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat diese Übernahmen von Quellen Dritter ohne korrekte Zitation als Plagiat und damit als wissenschaftliches Fehlverhalten gewertet. Ein von der Wissenschaftlerin geltend gemachter hoher Zeitdruck bei der Einreichung der Förderanträge konnte nach Überzeugung des Ausschusses ebenso wenig entlastend wirken wie der Umstand, dass die Plagiate vor allem den Forschungsstand und das sogenannte Standardwissen betrafen.

Heisenberg-Stipendium zurückgenommen, Antragssperre verhängt

Die Antragstellerin hätte vielmehr ganz allgemein und erst recht als erfahrene Wissenschaftlerin dem elementaren Grundsatz folgen müssen, Quellen Dritter durch Zitat zu verdeutlichen und nicht unbefugt als eigene Wortschöpfungen auszugeben. Erschwerend hinzu komme die auffällige Häufung der Plagiate, die sich nicht nur auf Textteile sondern auch auf Abbildungen erstreckten. Insgesamt habe die Antragstellerin mit einem hohen Maß an mangelnder Sorgfalt gehandelt.

Deshalb habe die DFG das 2017 bewilligte Heisenberg-Stipendium für die Antragstellerin zurückgenommen. Nach Überzeugung des Ausschusses erfüllt die Antragstellerin nicht die Voraussetzungen, die an eine Förderung im Heisenberg-Programm der DFG als Ausdruck besonderer Exzellenz gestellt werden. Ebenso fehle es ihr an einer Vorbildfunktion gegenüber dem wissenschaftlichen Nachwuchs, am sorgsamen Umgang mit den Texten anderer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie an der umfassenden Einsichtsfähigkeit in die Tragweite der von ihr begangenen Fehler.

Im zweiten Fall wurde die DFG von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen auf anonyme Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen einen Geförderten aufmerksam gemacht. Die Vorwürfe hätten sich bei Untersuchungen der jeweiligen Einrichtungen bestätigt.

Der zuständige DFG-Ausschuss habe in diesem Fall in einer Publikation mit DFG-Bezug eine Datenmanipulation festgestellt. Der betroffene Autor erhalte von der DFG eine "schriftlichen Rüge" und eine einjährige Antragssperre. Damit solle deutlich gemacht werden, welche Verantwortung ein Erst- und "Corresponding Author" einer Publikation trage. Auch wenn der Geförderte inzwischen nicht mehr in der Wissenschaft tätig sei, solle der Unrechtsgehalt seines Verhaltens verdeutlicht werden.

gri