Ein Fragezeichen, eine Glühbirne und ein Ausrufungszeichen mit Kreide auf eine Tafel gemalt
Gerhard Seybert/fotolia

FAQ
Finanzielle Unterstützungen für junge Wissenschaftler

Die Nachwuchsstellen an Hochschulen sind begrenzt. Mit etwas Glück gelingt die Förderung über eine außeruniversitäre Einrichtung oder Stiftung.

Von Wiltrud Christine Radau 15.02.2017

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gehört zum gesetzlichen Auftrag der Hochschulen. Darüber hinaus werden junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber auch durch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Stiftungen auf ihrem Weg zur wissenschaftlichen Selbständigkeit und zu einer erfolgreichen Professur unterstützt.

Nachwuchsprogramme von DFG, Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Gesellschaft

Vielfältige Programme bieten etwa die DFG, die Max-Planck-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft an. Die Förderung reicht von der Vergabe von Stipendien oder zeitlich befristeten Arbeitsverträgen bis zur Vergabe von Drittmitteln für herausragende Forschungsprojekte.

Eine besondere Form der Nachwuchsförderung stellt die Finanzierung einer selbständigen Nachwuchsgruppe mit eigenen Ressourcen dar. Finanziert werden neben der eigenen Stelle als Gruppenleiter insbesondere die für die Durchführung des Forschungsprojekts notwendigen Personal- und Sachmittel. Für "fortgeschrittene" Nachwuchswissenschaftler, die ihre Berufbarkeit auf eine Hochschulprofessur zum Beispiel durch eine erfolgreiche mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit, durch eine Habilitation oder durch eine Juniorprofessur bereits erlangt haben, gibt es eine Spezialförderung.

So bietet die DFG etwa die sogenannte Heisenberg-Professur an. Ein entsprechendes Instrument hat auch die Volkswagenstiftung im Programm – die sogenannte Lichtenberg-Professur. Die Förderung ist auf fünf bis acht Jahre befristet und umfasst neben der Professurbesoldung unter anderem Sach- und Personalkosten. Die Bewerbenden um eine Heisenberg-/Lichtenberg-Professur müssen an der Hochschule ihrer Wahl ein Berufungsverfahren durchlaufen. Die aufnehmende Hochschule muss die Stelle schaffen und garantieren, sie im Anschluss an die Förderzeit unbefristet fortzuführen und in den Hochschuletat zu übernehmen, sofern die Leistungen im Rahmen der geförderten Professur positiv evaluiert wurden.