
A1-Bescheinigung "Scheinpflicht" bei Dienstreisen im Ausland?
Auch Wissenschaftler brauchen eine A1-Entsendebescheinigung, wenn sie dienstlich im europäischen Ausland sind. Beantragen müssen dies die Arbeitgeber.
Dr. iur., Rechtsanwältin und Justiziarin, Deutscher Hochschulverband (DHV)
Auch Wissenschaftler brauchen eine A1-Entsendebescheinigung, wenn sie dienstlich im europäischen Ausland sind. Beantragen müssen dies die Arbeitgeber.
Werden Professuren auch als Teilzeitanstellung ausgeschrieben? Ein Überblick über die Praxis der Hochschulen und die zugrundeliegende Rechtslage.
Viele Fragen in den Brexit-Verhandlungen sind bislang unbeantwortet. Wie steht es um in Deutschland arbeitende britische Wissenschaftler?
Eine außerplanmäßige Professur honoriert besondere Leistungen in Forschung und Lehre. Sie beschreibt jedoch kein dienstrechtliches Amt.
Das Thema "Dual Career" rückt immer mehr in das Bewusstsein der Leitungs- und Verwaltungsebene von Hochschulen. Dennoch sind die Angebote begrenzt.
Die Hochschulgesetze ermöglichen, eine vakante Professur bis zu ihrer endgültigen Besetzung vertreten zu lassen. Dafür gibt es definierte Regeln.
Die Hochschulgesetze sehen regelmäßig Einschränkungen für die Berufung von Hausbewerbern vor. Grundsätzlich unzulässig ist dies aber nicht.
Natürlich wäre es schön, den Titel als Professorin oder Professor auch nach dem Ausscheiden aus der Hochschule weiterzuführen. Das geht nicht immer.
Natürlich ist es schön, einen im Ausland erworbenen Doktortitel im Pass eintragen zu lassen. Das geht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Für eine "gemeinsame Berufung" gibt es verschiedene Modelle. Die prägen auch die Vergütung.
Beamte sind in ein eigenes Krankenfürsorgesystem eingebunden. Bei dem Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Versicherung ist Vorsicht geboten.
Die Umwandlung einer W2- in eine W3-Professur ist nicht ohne weiteres möglich. In der Regel muss sie ausgeschrieben werden. Doch es gibt Ausnahmen.
Juniorprofessoren werden in der ersten Phase ihrer Anstellung evaluiert. Dabei sind nicht nur Leistungen in Forschung und Lehre entscheidend.
Die Nachwuchsstellen an Hochschulen sind begrenzt. Mit etwas Glück gelingt die Förderung über eine außeruniversitäre Einrichtung oder Stiftung.