
FAQ
Leistungs-Indikatoren für die Zwischenevaluation von Juniorprofessuren
Die Hochschulgesetze der Bundesländer sehen vor, dass Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in der ersten Phase ihrer Anstellung einer Zwischenevaluation unterzogen werden. Details zur Durchführung sind den Hochschulgesetzen dagegen nicht zu entnehmen. Inzwischen haben viele Hochschulen aber Richtlinien erlassen, die das Evaluationsverfahren und die Leistungsindikatoren regeln. Regelmäßig werden die Evaluationskriterien in die drei Gruppen Forschungsleistungen, Lehrleistungen und sonstige Leistungen unterteilt. Zu den "Forschungsleistungen" zählen insbesondere die Nutzung und Weiterentwicklung bisheriger Forschungsschwerpunkte, die Qualität und Anzahl von Publikationen, die Einwerbung von Drittmitteln sowie der Auf- und Ausbau von Forschungsgruppen oder nationalen und internationalen Forschungskooperationen.
Zwischenevaluationen: Neben Forschung auch Lehre und Erfahrung in Verwaltungsaufgaben entscheidend
Die "Lehrleistungen" umfassen unter anderem die Beteiligung und Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Entwicklung des Lehrspektrums und Lehrkonzepts sowie die Betreuung von Studierenden und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Zu den "sonstigen Leistungen" gehören zum Beispiel die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung, die Gutachtertätigkeit sowie die Organisation von Tagungen und Kongressen.