Hauptgebäude der TU Chemnitz
picture alliance / dpa | Hendrik Schmidt

TU Chemnitz
Kempen: Neugebauer soll Amt ruhen lassen

Bei der Neuwahl des Rektors der TU Chemnitz wird dem Fraunhofer-Präsidenten Befangenheit vorgeworfen. Er schließe den Amtsinhaber aus.

29.10.2021

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Bernhard Kempen, hat den Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, Professor Reimund Neugebauer, aufgefordert, sein Amt als Hochschulratsvorsitzender der TU Chemnitz bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Hintergrund sind Presseberichte, nach denen schwerwiegende Befangenheitsvorwürfe gegen Neugebauer im Zusammenhang mit der anstehenden Neuwahl des Rektors an der TU Chemnitz erhoben werden.

Ein vom Senat der TU Chemnitz in Auftrag gegebenes Gutachten belaste demnach den Vorsitzenden des Hochschulrates schwer. Wie die "FAZ" berichtet hat, werde darin der Verdacht geäußert, Neugebauer versuche als Vorsitzender des Hochschulrats den amtierenden Rektor Professor Gerd Strohmeier durch einen ihm und der Fraunhofer-Gesellschaft gewogenen Kandidaten zu ersetzen. Es gebe, so heiße es im Gutachten laut der Zeitung, nicht nur "Anhaltspunkte für ein besonderes Näheverhältnis" zwischen dem Fraunhofer-Präsidenten und einem Bewerber, sondern auch "eine nicht sachlich begründete Ablehnung" gegenüber dem Amtsinhaber Strohmeier, der sich für eine Wiederwahl zur Verfügung stelle, seitens des Hochschulrats aber nicht auf die Vorschlagsliste gesetzt worden sei, obwohl er die erforderlichen Anforderungskriterien erfülle. Unter anderem deshalb habe der Senat der Hochschule die Auswahlliste an den Hochschulrat zurückgegeben.

"Die Vorwürfe der Befangenheit werfen einen dunklen Schatten auf das Auswahlverfahren an der TU Chemnitz", betonte DHV-Präsident, Professor Dr. Bernhard Kempen. "Dass der Hochschulrat einen Amtsinhaber von der Wiederwahl ausschließt, ist ein erklärungsbedürftiger Vorgang." Umso gravierender seien die Befangenheitsvorwürfe zu werten. "Um weiteren Schaden von der TU Chemnitz abzuwenden, sollte Professor Neugebauer sein Amt als Hochschulratsvorsitzender ruhen lassen, bis die im Raum stehenden Befangenheitsvorwürfe vollständig geklärt und ausgeräumt worden sind."

cpy