Foto des Tübinger Hirnforschers Niels Birbaumer
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG einigt sich mit Niels Birbaumer

Der Rechtsstreit zwischen der DFG und dem Hirnforscher Niels Birbaumer ist beendet. Die Parteien erzielten einen Vergleich, Sanktionen laufen aus.

05.04.2022

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Rechtsstreit mit dem Tübinger Hirnforscher Professor Niels Birbaumer einem Vergleich zugestimmt. Die von der DFG wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens verhängten Sanktionen gegen Birbaumer hätten "in großen Teilen Bestand", teilte die DFG am Dienstag mit. Sie enden jedoch früher als vorgesehen.

Die DFG hatte Birbaumer 2019 für jeweils fünf Jahre für Anträge und Gutachtertätigkeit gesperrt. Zudem wollte die DFG bewilligte Fördermittel anteilig zurückfordern und verlangte, die entsprechenden Publikationen zurückzuziehen, was letztlich durch den Verlag erfolgte. Gegen diese Sanktionen hatte Birbaumer 2020 vor dem Landgericht Bonn geklagt. Nach einer Verhandlung sei nun ein Vergleich zwischen der DFG und dem Wissenschaftler zustande gekommen.

Dieser sehe unter anderem eine öffentliche Bekanntmachung durch die DFG vor. Darin heißt es: "Im Rahmen der gefundenen Einigung enden die durch den Hauptausschuss der DFG gegen Professor Dr. Dr. h.c. mult. Birbaumer beschlossenen Maßnahmen am 01.01.2023." Zudem seien sich die DFG und Birbaumer einig, dass das Verfahren zur Feststellung seines wissenschaftlichen Fehlverhaltens "ordnungsgemäß und entsprechend den Verfahrensvorschriften durchgeführt wurde". Aufgrund des Vergleichs habe das Gericht die verhängten Maßnahmen aber nicht beurteilt. "Hierzu bleiben beide Parteien bei ihren jeweiligen Auffassungen. Damit ist die Auseinandersetzung beendet", heißt es in dem Statement.

DFG will nicht von "Rehabilitierung" sprechen

Am 19.09.2019 hatte die DFG in zwei von ihr geförderten Studien des Forschers zur Kommunikation mit vollständig gelähmten Patienten wissenschaftliches Fehlverhalten in mehreren Fällen festgestellt. Die Kritik richtete sich gegen den methodischen Umgang Birbaumers mit Forschungsdaten. Um die inhaltliche Überprüfung seiner aufgestellten Thesen zur Kommunikation mit den Patienten sei es dabei nicht gegangen, betonte die DFG.

Vor zwei Wochen machte Birbaumer mit einer neuen Studie von sich Reden, die diese Thesen möglicherweise bestätigt. Die DFG kritisierte am Dienstag Medienberichte und Äußerungen von Birbaumer selbst, die die neue Studie mit den Publikationen von 2019 in Verbindung setzten und eine angebliche Rehabilitierung des Forschers schilderten. Zu diesem Zeitpunkt sei das Rechtsverfahren noch nicht beendet gewesen.

Korrigiert am 05.04.2022 um 13:24 Uhr, zuerst veröffentlicht um 10:28 Uhr. Korrektur: Im letzten Absatz war versehentlich der falsche Wochentag genannt.

ckr