Schriftzug "Hessischer Verwaltungsgerichtshof" (VGH) an der Fassade des Gerichts in Kassel
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Besoldung
Professoren in Hessen bekamen zu wenig Geld

Viele Beamte erhielten jahrelang zu wenig Gehalt, sagt der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Zwei Verfahren liegen nun beim Bundesverfassungsgericht.

02.12.2021

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Besoldung vieler Beamter in Hessen, darunter auch Professoren, über mehrere Jahre als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, seien die Beamten zwischen 2013 und 2020 nicht ausreichend bezahlt worden. Zwei entsprechende Verfahren habe das Gericht zur abschließenden Entscheidung nun dem zuständigen Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Geklagt hatten zwei Personen, die ihre Besoldung der Gruppen A6 beziehungsweise W2 als verfassungswidrig zu niedrig einstuften. Das Gericht in Kassel gab ihnen nun Recht und urteilte, in den Besoldungsgruppen sei "der notwendige Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten" worden.

Rechtmäßig müsse die Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Außerdem müsse zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein hinreichend großer Abstand gewahrt werden.

Von dem Urteil betroffen seien nicht nur Angehörige der Besoldungsgruppe A, sondern auch Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W2, da diese sich an der A-Besoldung orientiert.

ckr