Verwaltungshochschule Ludwigsburg
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Zulagenaffäre Baden-Württemberg
Staatsanwälte beharren auf Prozess gegen Professoren

In der Zulagenaffäre an der Hochschule Ludwigsburg bleibt die Staatsanwaltschaft hartnäckig. Sie hat Beschwerde bei der höheren Instanz eingelegt.

05.12.2018

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will sich nicht damit abfinden, dass sich die in der Zulagenaffäre angeklagten Professoren der Beamtenhochschule Ludwigsburg keinem Prozess stellen sollen. Gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts habe die Behörde sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt, bestätigte ein Sprecher der Behörde am Dienstag einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwoch). Das Landgericht hatte die Anklage wegen Untreue nur gegen den früheren Rektor und den früheren Kanzler zugelassen.

Die 13 Professoren, die in den Genuss rechtswidriger Zulagen kamen, hätten sich auf diese verlassen können. Eine Verurteilung wegen Beihilfe sei daher unwahrscheinlich. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden, ob die Empfänger doch vor Gericht kommen.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hatte Ende November gegen den Ex-Rektor und den Ex-Kanzler wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen Untreue das Hauptverfahren eröffnet. Mit der Verhandlung solle "schnellstmöglich" begonnen werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft datiert vom 2. Januar 2017.

Hintergrund der Affäre ist der Wechsel von 13 Professoren von der sogenannten C- in die W-Besoldung mit der Chance auf höhere Zulagen. Anhaltspunkte, nach denen Rektor, Kanzler und die Professoren gemeinsame Sache machten, gebe es nicht, hieß es beim Landgericht.

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