
Der Bundesgerichtshof hat geklärt, wann Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen möglich sind. Geklagt hatten Wissenschaftsverlage.
Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil gegen einen Göttinger Uni-Professor teilweise aufgehoben. Das Landgericht Göttingen hatte den Mann zuvor zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Es befand den Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig.
Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten daraufhin Revision eingelegt, mit dem Ziel einer höheren Bestrafung. Bei den drei Frauen handelt es sich um zwei ehemalige Doktorandinnen und eine ehemalige Mitarbeiterin des Mannes. Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil des Bundesgerichtshofes berichtet.
Die erste große Strafkammer des Landgerichts sah es im März 2022 als erwiesen an, dass der Professor ab Juli 2014 über mehrere Jahre vor allem eine ehemalige Doktorandin wiederholt geschlagen habe, "um sie zu bestrafen". Er soll zudem gedroht haben, sie bei Widerspruch zu entlassen – doch das habe das Göttinger Gericht laut dem Bundesgerichtshof nicht ausreichend in sein Urteil mit einbezogen.
In anderen Anklagepunkten, etwa sexueller Nötigung, wurde der ehemalige Professor vom Landgericht freigesprochen. Das Gericht beschränkte die Freiheitsstraße trotz Einzelstrafen von bis zu acht Monaten auf elf Monate, unter anderem da ein höheres Strafmaß zu einem automatischen Verlust des Beamtenstatus geführt hätte.
Nun muss eine andere Kammer am Landgericht Göttingen den Fall erneut verhandeln und eine neue Gesamtstrafe verhängen.
dpa/ckr
Der Bundesgerichtshof hat geklärt, wann Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen möglich sind. Geklagt hatten Wissenschaftsverlage.