Staatsanwaltschaft Göttingen
Revision nach Urteil gegen Professor

Vor wenigen Tagen wurde ein Göttinger Professor wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu niedrig.

05.04.2022

Die Staatsanwaltschaft Göttingen geht nach dem Urteil gegen einen Professor der Universität Göttingen in Revision. Wie ein Sprecher der Justizbehörde am Dienstag mitteilte, sei das Ziel eine höhere Bestrafung des 58-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen eine Mitarbeiterin und zwei Doktorandinnen geschlagen und genötigt zu haben.

Das Landgericht Göttingen hatte den Mann am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil aufgehoben wird. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.

dpa