Siegfried Mauser im Gerichtssaal
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Siegfried Mauser
Ex-Chef von Musikhochschule tritt Haftstrafe an

Der Ex-Präsident der Musikhochschule München Siegfried Mauser wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt. Nach Verzögerungen tritt er nun die Haft an.

07.02.2022

Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München hat seine Haft in Österreich angetreten. Siegfried Mauser sei am Montag gegen 8 Uhr in der Justizanstalt Salzburg in Puch bei Hallein erschienen, sagte Anstaltsleiter Dietmar Knebel. In der vergangenen Woche war Mauser mit einem an Österreichs Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen gerichteten Gnadengesuch gescheitert. Mauser hatte einen Haftaufschub erwirken wollen. Eigentlich hätte der 67-Jährige zum 1. Februar die Haft angetreten haben müssen.

Mauser durchlaufe nun das übliche Aufnahmeprozedere, sagte Knebel. Dazu gehöre eine fünftägige Corona-Quarantäne – selbst bei einem negativen Testergebnis. Zudem stünden Gespräche mit verschiedenen Fachdiensten an. Innerhalb von sechs Wochen werde das österreichische Bundesjustizministerium entscheiden, ob Mauser in der JVA Salzburg bleiben kann oder verlegt wird.

Der frühere Musikhochschulchef war im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt. Mauser hatte vergeblich versucht, vor dem Landgericht Augsburg ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Im Sommer 2021 reichte Mauser laut seinem Verteidiger in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Eine Entscheidung steht noch aus.

Der Haftantritt hatte sich immer wieder verzögert. Zunächst hatte Mauser beantragt, in seiner Heimat Salzburg statt in Bayern in das Gefängnis gehen zu dürfen. Dann musste ein Gutachten zur Hafttauglichkeit erstellt werden. Zuletzt folgte das Gnadengesuch beim Bundespräsidenten. Dieser lehnte den Antrag ab. Ein Sprecher Van der Bellens begründete diese Entscheidung damit, dass das Gesuch nicht der "Gnaden-Praxis" des Präsidenten entspreche.

aktualisiert am 07.02.2022 um 16:03 Uhr, zuerst veröffentlicht um 12:55 Uhr

dpa