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Deutscher Hochschulverband
Zentrale Anlaufstelle bei Sexismus an Hochschulen gefordert

Der Deutsche Hochschulverband plädiert für bessere Hilfe bei sexualisierter Belästigung und Mobbing. Zuständigkeiten seien nicht eindeutig geklärt.

11.04.2019

Der deutsche Hochschulverband plädiert für eine zentrale Anlaufstelle an allen Hochschulen für sexualisierte Belästigung und Mobbing. Diese müsse universitätsintern eingerichtet und ständig erreichbar sein, wie der Verband forderte.

"Die aktuelle Sexismus-Debatte zeigt, dass es in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen Menschen gibt, die ihre Machtposition ausnutzen", sagte der Präsident des DHV, Professor Kempen. Dies gelte auch für Hochschulen.

Die meisten Hochschulen verfügten über zahlreiche Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden könnten. Hierzu gehörten insbesondere die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Ombudspersonen, Konfliktberater, der Personalrat, Psychosoziale Beratungsstellen oder ein Hilfetelefon. Dies führe jedoch oftmals zu einem "ungeordneten Nebeneinander von Zuständigkeiten". Angesichts der Schwere sexualisierter Übergriffe sei dies "unprofessionell und rechtsstaatswidrig".

Der Hochschulverband schlägt eine Anlaufstelle aus einem oder "besser" mehreren Mitgliedern vor. Die Stelle solle aber klein gehalten werden, um das Vertrauen zwischen Betroffenen und Beratenden sicherzustellen. Zudem hält es der DHV für sinnvoll, dass die Beschäftigten das notwendige rechtliche Hintergrundwissen hätten. Der Verband empfiehlt eine Qualifikation durch das zweite Staatsexamen.

Spezielle Beratungsstelle an der Hochschule Hannover

Die Hochschule Hannover hat bereits eine spezialisierte Beratungsstelle eingerichtet. Die bisherige Ansprechperson hat in Sozialpsychologie promoviert und sich in der Konfliktberatung fortgebildet.

Aufgabe sei es vor allem, Vertrauen zu schaffen und persönlich zu beraten, wie die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule, Brigitte Just, gegenüber Forschung & Lehre sagte. Sollte sich das Problem nicht lösen lassen, könne sie die Betroffenen dann an das Justiziariat verweisen, die sich um die rechtliche Aufarbeitung kümmere. Hier müsse natürlich sichergestellt sein, dass die Beschäftigten die spezifische Fachkompetenz hätten.

Wichtig findet Just, dass die Ansprechperson nicht weisungsgebunden ist. Die Beratungsstelle muss unabhängig von Zuständigkeiten Betroffene und Zeuginnen und Zeugen anonym beraten können, ohne Berichtspflicht an die Hochschulleitung, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

Derzeit sei die "Beratungsstelle für sexualisierte Diskriminierung und Gewalt" an der Hochschule nicht besetzt, wie Just bestätigte. "Wir befinden uns in Verhandlungen über die Weiterbesetzung und die Zahl der Stunden, die für diese Stelle vorgesehen sind", erklärte Just gegenüber Forschung & Lehre. "Es gibt wie auch bei anderen Themen unterschiedliche Auffassungen über die Notwendigkeit einer solchen Stelle."

kas