Richterhammer, Papier und Füller
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Landgericht Göttingen
Göttinger Professor verurteilt

Ein Professor der Uni Göttingen muss für elf Monate in Haft. Ihm wird unter anderem Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen.

30.03.2022

Er soll Frauen geschlagen und sie genötigt haben: Das Landgericht Göttingen hat einen Professor der Universität Göttingen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den Mann am Mittwoch unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Die Universität wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Urteil äußern.

Laut Urteil schlug der Verurteilte ab Juli 2014 über mehrere Jahre wiederholt vor allem eine ehemalige Doktorandin mit einem Bambusstock, unter anderem auf das Gesäß und auf die Brust der Frau, "um sie zu bestrafen". Bei den Taten in seinem Büro soll der 58-Jährige die Türen abgeschlossen und gedroht haben, die Zusammenarbeit mit der Frau zu beenden. Auch bei einer weiteren Doktorandin und einer Institutstechnikerin wurden Körperverletzungen festgestellt. Bei den Taten sei es um die Ausübung von Macht gegangen, sagte der Richter. Das Machtgefälle sei auch ein Grund dafür, dass die Frauen den Mann erst Jahre nach den Taten anzeigten. In einigen Anklagepunkten, unter anderem sexueller Nötigung, wurde der Mann jedoch freigesprochen.

Der Professor ist seit Dezember 2017 nicht mehr im Dienst. In mehreren Einlassungen hatte er die Taten unter anderem als einvernehmlich geschildert. Das hielt das Gericht für komplett widerlegt. Als Bewährungsauflagen erließ das Gericht Zahlungen von jeweils 2.500, 500 und 300 Euro an die Opfer, zudem muss der Verurteilte 2.000 Euro an das Göttinger Frauenhaus zahlen.

Das Gericht beschränkte die Freiheitsstraße trotz Einzelstrafen von bis zu acht Monaten auf elf Monate, unter anderem da ein höheres Strafmaß zu einem automatischen Verlust des Beamtenstatus geführt hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Freiheitsstrafe gefordert. Als strafmildernd sah es das Gericht auch an, dass sich die mediale Berichterstattung bereits nachteilig auf den Mann ausgewirkt habe. Zudem wertete das Gericht das Einräumen der Taten zu Gunsten des Professors. Die Anzahl sowie die heftigen Auswirkungen der Taten hätten hingegen gegen ihn gesprochen. Zwei Frauen waren in therapeutischer Behandlung.

aktualisiert am 30.03.2022 um 13:50 Uhr, zuerst veröffentlicht um 11:56 Uhr

dpa/ckr