Urheberrecht
Wissenschafts-Schranke wird entfristet
Der Deutsche Bundestag hat Anpassungen des Urheberrechts beschlossen. Damit wird die sogenannte "Wissenschaftschranke", die am 1. März 2018 mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) für fünf Jahre befristet in Kraft getreten war, dauerhaft entfristet. Nach Überzeugung von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek gibt dies Rechtssicherheit für die Nutzung digitaler Werke im Unterricht, in der Lehre oder in der Forschung.
Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen können nun dem UrhWissG gemäß Auszüge aus Werken rechtssicher in einen elektronischen Semesterapparat einstellen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig große Mengen an Texten mit entsprechender Software analysieren (sogenanntes Text- und Datamining), ohne zuvor jeden einzelnen Autor oder Verlag um Erlaubnis zu bitten. Für den Unterricht und die Lehre an Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Schulen und Hochschulen) können grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines Werkes genutzt werden, für die eigene wissenschaftliche Forschung wird die Vervielfältigung von 75 Prozent eines Werkes erlaubt.
Mit diesen Änderungen kommt das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der "Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" (EU) zum Abschluss, eines der größten Gesetzgebungsverfahren der letzten 20 Jahre im Urheberrecht.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert die Entfristung der Schrankenregelungen des Gesetzes. Er hält diese für verfehlt und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der Gesetzgeber habe die Befristung bis 2023 ausdrücklich angeordnet, um überprüfen zu können, ob durch das Gesetz der Primärmarkt für die Werke wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren sowie Verlage in verfassungsrechtlich relevanter Weise leiden.
Der Börsenverein teilt mit, dass inzwischen Daten vorliegen, die einen signifikanten Rückgang der Verkäufe belegen. "In einer Entfristung ohne vorherige Evaluierung sieht der Börsenverein eine große Gefahr für den wissenschaftlichen Publikationsmarkt. Letztlich würde dadurch Lehrenden und Lernenden an Hochschulen geschadet", heißt es in einer Mitteilung.
gri