Tierversuche
Ermittlungen gegen Heidelberger Forscher eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) eingestellt. Nach rund fünf Monaten der Prüfung habe sich der Verdacht nicht erhärtet, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Beschuldigungen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche und des Regierungspräsidiums Karlsruhe geprüft, ob zwei Frauen und ein Mann bei einem Experiment mit Mäusen Straftaten begangen hatten.
Der Verein hatte die Leiterin des Versuchs am DKFZ bezichtigt, keine Genehmigung gehabt zu haben. Sie habe Mäuse an Tumoren qualvoll eingehen lassen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte als Genehmigungsbehörde für Tierversuche besagte Ärztin sowie einen Mann und eine Frau, die am Experiment beteiligt waren, angezeigt.
Gerade den Vorwurf der Tierquälerei bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass den Tieren stärkere Schmerzen, Leiden oder Schäden entstanden seien.
Bei dem Versuch sollte die Wirksamkeit einer bestimmten Virentherapie für das besonders bösartige Ewing-Sarkom, an dem vor allem Kinder leiden, an Mäusen untersucht werden.
DKFZ beklagt enge Regeln für Beantragung von Tierversuchen
Das DKFZ hatte Versäumnisse der Wissenschaftler, von denen zwischenzeitlich nur noch einer wenige Stunden pro Woche beim DKFZ arbeitet, eingeräumt; zugleich aber wies das Zentrum auf die aus seiner Sicht engen Regeln für die Beantragung von Tierversuchen hin. Es sei dringend notwendig, die erforderliche große Detailtiefe zu vermindern und die Forschungsabläufe offener formulieren zu können. Sonst könne man bei langwierigen Experimenten nicht auf auftretende Unwägbarkeiten reagieren.
Das DKFZ begrüßte daher auch die Entscheidung. Vorstandschef Michael Baumann sagte: "Wir freuen uns, dass die Staatsanwaltschaft unsere Auffassung teilt und die beanstandeten Experimente nicht als strafrechtlich relevant bewertet."
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erwies sich die von den Forschern genutzte Zelllinie nicht als die ursprünglich genehmigte. Allerdings wurde der Zweck des genehmigten Versuchsvorhabens aus Sicht der Behörde beibehalten, so dass es einer gesonderten Genehmigung nicht bedurft habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch, dass einige Mäuse zu spät getötet worden seien. Jedoch sei die genehmigte gesamte Versuchsdauer von 100 Tagen nicht überschritten worden. Nun prüft das Regierungspräsidium Karlsruhe, ob in dem Fall eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
dpa