Portraitfoto von Professorin Cornelia Koppetsch
picture alliance / Pacific Press | Michael Debets

Wissenschaftliches Fehlverhalten
Fachgesellschaft distanziert sich von Koppetsch

Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie äußert sich zu Cornelia Koppetsch. Ihr Fehlverhalten schädige den Ruf des Fachs.

09.06.2022

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) hat sich am vergangenen Freitag in einer Stellungnahme zu den erneuten Plagiatsvorwürfen gegen Cornelia Koppetsch geäußert und sich von der Soziologieprofessorin distanziert. Dass ihr wiederholtes wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen werde, untergrabe "das Vertrauen in die wissenschaftliche Dignität" der Soziologie. Wissenschaftliches Fehlverhalten von verbeamteten Professorinnen und Professoren stelle kein gutes Vorbild für Studierende und jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar.

Die DGS hält es für wichtig, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis orientieren. Diese gelten für jegliches wissenschaftliche Forschen, Lehren und Publizieren, auch für das Verfassen von forschungsbasierten Sachbüchern, wie im erneuten Plagiatsfall um Koppetsch. Alle wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren seien dazu verpflichtet, das geistige Eigentum anderer in ihren Texten nach den Standards des sozialwissenschaftlichen Zitierens kenntlich zu machen. Dies sei seit knapp dreißig Jahren im Ethik-Kodex der DGS und des Berufsverbandes deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS) so festgelegt. Dass sich Plagiatsvorwürfe wiederholten, provoziere allerdings die Frage, ob die Unterfinanzierung der Wissenschaft und der Zwang zur Drittmitteleinwerbung und zum Publizieren nicht einen Beitrag zu solchem Fehlverhalten leiste.

Eine Untersuchungskomission der Technischen Universität (TU) Darmstadt hatte in Koppetschs Monographie "Rechtspopulismus als Protest" mindestens 25 Plagiate und Verstöße festgestellt, wie die Hochschule Ende Mai mitteilte. Die Präsidentin der TU Darmstadt wird demnach eine Disziplinarmaßnahme einleiten. Dies ist das zweite Disziplinarverfahren gegen die Soziologieprofessorin, ein erstes endete im Januar diesen Jahres mit einer Disziplinarmaßnahme. Damals war Koppetsch wegen unwissenschaftlichem Verhalten in anderen Publikationen sanktioniert worden.

cpy