Eine Glasfassade trägt den Schriftzug mit Logo der Technische Universität Darmstadt (TU Darmstadt).
picture alliance/dpa | Andreas Arnold

Plagiatsvorwürfe gegen Soziologin
Wiederholte Verstöße gegen wissenschaftliche Praxis

Gegen Cornelia Koppetsch wird ein zweites Disziplinarverfahren wegen Plagiatsvorwürfen eingeleitet. Dies hat die TU Darmstadt angekündigt.

31.05.2022

Cornelia Koppetsch, Soziologie-Professorin an der Technischen Universität Darmstadt (TU Darmstadt), hat erneut die gute wissenschaftliche Praxis missachtet. Das geht laut Mitteilung der Uni aus dem Abschlussbericht einer im April 2021 eingesetzten Untersuchungskommission hervor. Die TU werde ein Disziplinarverfahren einleiten.

In Koppetschs 2020 erschienener Monographie "Rechtspopulismus als Protest" stellte die Kommission mindestens 25 Plagiate und Verstöße fest. Diese Anzahl überschreite eine "Bagatellgrenze". Es handele sich bei den dokumentierten, ungekennzeichneten oder missverständlich nachgewiesenen Übernahmen von fremden Textpassagen in Qualität und Umfang um "einen gravierenden Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis". Die Untersuchungskommission schließt aus, dass die Übernahmen "gänzlich unabsichtlich" geschehen seien.

Es sei der Kommission nicht darum gegangen, alle Verstöße zu ermitteln, weshalb es möglich sei, dass das Buch weitere Verstöße enthalte. Bei der Publikation handele es sich zwar nicht um eine Qualifikationsschrift wie eine Dissertation, sondern um eine fachwissenschaftliche Publikation. Dies entbinde die Professorin aber nicht davon, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten. Dazu gehöre besonders die Kennzeichnung übernommener Textpassagen und das korrekte Zitieren. 

Ein "Wiederholungstatbestand"

Bereits 2020 hatte eine Untersuchungskommission mehrere Werke von Koppetsch geprüft und Plagiate festgestellt. Das eingeleitete erste Disziplinarverfahren endete mit einer Disziplinarmaßnahme, die im Januar 2022 vollzogen wurde. Es handelt sich laut der Kommission entsprechend im aktuellen Fall um einen "Wiederholungstatbestand". Koppetsch habe zudem im Nachwort ihres neueren Buches ihre Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis als handwerkliche Mängel bagatellisiert, was zeige, dass es sich um eine "verfestigte (unrichtige) Einschätzung" handele.

Die TU Darmstadt teilte daraufhin mit, dass hinreichende Anhaltspunkte vorlägen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten, weshalb die Präsidentin der Hochschule ein zweites Disziplinarverfahren einleiten werde, um den Sachverhalt aus dienstrechtlicher Sicht überprüfen zu lassen. Laut Medienberichten wollte sich Koppetsch bisher nicht zu den Vorwürfen äußern.

cpy