Landtag Bayern
pixabay

Kooperationsverbot
Auch Bayern gegen Änderung des Grundgesetzes

Nach dem Beschluss des Bundestages, das Kooperationsverbot abzuschaffen, sammeln sich die Gegner für die Abstimmung im Bundesrat.

30.11.2018

Nach Baden-Württemberg lehnt nun auch Bayern die vom Bundestag bereits beschlossene Grundgesetzänderung zur Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund ab. "Wir haben erhebliche Bauchschmerzen. Denn es ist ein starker und tiefgreifender Eingriff in die föderale Struktur", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Eine Grundgesetzänderung schwäche die Länderparlamente. "Die Schulpolitik gehört zur Kernkompetenz der Länder. Der Föderalismus darf nicht ausgehöhlt werden."

Als Begründung führte der designierte CSU-Chef zwei Gründe an: "Zum einen könnte der Bund dann massiv Einfluss auf die Bildungspolitik nehmen. Im weitreichendsten Fall könnten die Inhalte der Schulpolitik sogar teilweise aus Berlin gesteuert werden." Damit könne sich die Bildungsqualität in Bayern verschlechtern. "Zum anderen hat der Bund sein Finanzierungsangebot deutlich verschlechtert und verlangt nun, dass die Länder zur Hälfte kofinanzieren. Das ist kein faires Angebot", betonte Söder. Die Länder würden durch die Änderung des Grundgesetzes Kompetenzen verlieren und sollten dafür auch noch zahlen. "Für uns ist das nicht zustimmungsfähig."

Am Donnerstag hatte der Bundestag mehrheitlich für die Grundgesetzänderung zur Mitfinanzierung der Schulen durch den Bund gestimmt. Allerdings muss auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

dpa/gri