älterer Mann und ältere Frau kalkulieren gemeinsam etwas per Taschenrechner, Smartphone und Laptop
mauritius images / Westend61 RF / Christian Vorhofer

Beamte im Ruhestand
DHV fordert "Altersgeld" in allen Bundesländern

Nach einem Wechsel ins Ausland sind Hochschullehrer im Alter oft nicht ausreichend versorgt. In sieben Ländern fehlen Ausgleichsregeln.

27.01.2023

Für Beamtinnen und Beamte, die zum Beispiel durch einen Wechsel ins Ausland freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, bestehen in einigen Bundesländern versorgungsrechtliche Lücken für den Ruhestand. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Bernhard Kempen, hat die Finanzministerien der sieben betroffenen Länder (Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt) nun dazu aufgerufen, diese Lücken durch die Einführung eines "Altersgeldes" zu schließen, teilte der DHV am Freitag mit.

Im Mai 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene im Falle eines Wechsels ins EU-Ausland auf der Grundlage europäischen Rechts einen unmittelbaren Anspruch auf eine angemessene Versorgung durch den bisherigen Dienstherren haben. Die übliche Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung decke diesen Anspruch nur unzureichend ab, so dass sie als Freizügigkeitshindernis in der Europäischen Union anzusehen sei.

Vor diesem Hintergrund forderte Kempen die Politik auf, Wissenschaft und den damit eng verknüpften internationalen Austausch durch adäquate versorgungsrechtliche Regelungen zu befördern – gerade mit Blick auf die überwiegend beamteten Lehrenden an Hochschulen. Die Länder müssten, sofern noch nicht geschehen, ihre Beamtengesetze dahingehend ergänzen, ein "Altersgeld" für den Fall des Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis aus jedwedem Grund einzuführen.

ckr