Portraitfoto von Dr. Mathias Döpfner
picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Plagiatsvorwürfe
Springer-Chef Döpfner darf Doktorgrad behalten

Die Prüfung der Doktorarbeit von Mathias Döpfner ist beendet. Trotz festgestellten Fehlern wird Döpfner der Titel nicht entzogen.

20.01.2023

Der Chef des Medienkonzerns Axel Springer, Dr. Mathias Döpfner, darf nach einer Plagiatverdachtsprüfung seinen Doktorgrad weiter führen. Wie die Goethe-Universität Frankfurt am Main am Freitag mitteilte, stellte die Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten "aufgrund der mehrfachen wörtlichen oder gedanklichen Übernahme fremder geistiger Autorenschaft zwar ein wissenschaftliches Fehlverhalten fest". Weiter hieß es: "Die einzelnen Befunde seien jedoch in ihrer Summe und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den wissenschaftlichen Kern der Arbeit nicht ausreichend, um eine Aberkennung des Doktorgrades zu begründen." Ein Sprecher von Döpfner bezeichnete das Prüfungsergebnis auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur als "erfreulich eindeutig".

Im Mai 2022 war bekanntgeworden, dass die Hochschule Döpfners Dissertation "Musikkritik in Deutschland nach 1945: Inhaltliche und formale Tendenzen – eine kritische Analyse" aus dem Jahr 1990 wegen eines Plagiatsverdachts prüfte. Die Uni erläuterte am Freitag zur Historie: "Die Kommission war im Februar 2022 tätig geworden, nachdem die Hochschulleitung durch Hinweise von zwei auf die Findung von Plagiaten spezialisierten Experten auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden war." Die Kommission hatte demnach auf Antrag des Präsidiums ein Verfahren eingeleitet. Die Kommission prüft unabhängig.

Weiter hieß es zum Ergebnis, dass im Abschnitt "Historische Determinanten der Deutschen Musikkritik bis 1945" "der Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltens in Form mehrfach ungekennzeichneter Übernahmen oder Aneignungen fremden Gedankenguts erfüllt sei". Daneben sei eine Reihe von "Blindzitaten und ungeprüft übernommenen Literaturangaben" festgestellt worden, die nach geltender Rechtsprechung ebenfalls als Plagiate zu werten seien.

Weniger Verstöße als zunächst vorgeworfen

Die Kommission folgte den Angaben zufolge zugleich nicht allen Punkten in den Verdachtsanzeigen, "sodass sich nach ihrer Ansicht im Ergebnis eine deutlich geringere Anzahl an Verstößen als dort jeweils moniert ergibt". Zu berücksichtigen sei auch, dass der "sehr umfassende Hauptteil der Arbeit nach gegenwärtigem Stand nicht von den Plagiatsvorwürfen betroffen ist und auch keine Anhaltspunkte für wissenschaftliches Fehlverhalten ersichtlich sind".

Ein Sprecher von Döpfner teilte auf dpa-Anfrage mit: "Das Prüfungsergebnis ist erfreulich eindeutig. Der Hauptvorwurf, es gäbe ein Strukturplagiat, wurde komplett entkräftet." Weiter hieß es von dem Sprecher: "Die wenigen festgestellten Mängel beziehen sich ausschließlich auf das Eingangskapitel, das für den wissenschaftlichen Kern der Arbeit unerheblich ist." Zu den Hauptkapiteln gebe es keinen einzigen Vorwurf und keine festgestellten Mängel.

Der Sprecher sprach zugleich von "viel Lob". "So wird der Arbeit ein "bleibender wissenschaftlicher Wert" bescheinigt. Dass das nach Jahrzehnten noch einmal bestätigt wird, freut Mathias Döpfner besonders." Der Sprecher sagte weiter: "Er dankt der unabhängigen Kommission dafür, dass sie die Arbeit als Ganzes gesehen und bewertet hat und sich von den Vorwürfen nicht hat beeindrucken lassen."

dpa