Universität Kiel
Studentin will gegen Nikab-Verbot klagen

Die Christian-Albrechts-Universität hat das Tragen von Nikabs in Lehrveranstaltungen verboten. Eine betroffene Studentin will das nicht hinnehmen.

18.02.2019

Der Streit um das Vollverschleierungs-Verbot in Lehrveranstaltungen der Universität Kiel könnte einem Medienbericht zufolge in die nächste Runde gehen. Eine betroffene Studentin und Nikab-Trägerin wolle "auf alle Fälle" juristisch gegen das Verbot der Christian-Albrechts-Universität vorgehen, berichteten die "Kieler Nachrichten".

Die zum Islam konvertierte Deutsche sagte der Zeitung, es hätten sich bereits mehrere Anwälte dieses Falls angenommen. Ein Verein, der sich für religiös Diskriminierte einsetze, unterstütze sie finanziell.

Unterdessen hat Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) der Kieler Christian-Albrechts-Universität Unterstützung zugesagt. "Der Weg der CAU ist richtig und hat meine volle Rückendeckung", sagte Prien am Dienstag. Die zu klärende Frage sei wichtig und stelle sich für Schulen wie Hochschulen. "Als Ultima Ratio werden wir auch prüfen, ob eine Hochschulgesetzesänderung möglich und geboten ist." Zuvor hatten die "Kieler Nachrichten" darüber berichtet.

"Für die Bereiche, die ich verantworte, gibt es eine klare Linie: Das Verbot bestimmter Kleidungsstücke ist ein Eingriff in Grundrechte, für den es in einem liberalen Verfassungsstaat einer Gesetzesgrundlage bedarf", sagte Prien. Sie hatte bereits vergangene Woche angekündigt, bis Sommer 2020 ein Vollverschleierungsverbot im Schulgesetz durchzusetzen. Die mit CDU und FDP regierenden Grünen halten Priens Vorstoß aber für den falschen Weg.

Sie wolle innerhalb der Landesregierung eine sachgerechte Entscheidung finden, sagte Prien. "Für alle anderen sensiblen öffentlichen Bereiche, etwa Verwaltung und Gerichte halte ich persönlich ein verhältnismäßiges Vollverschleierungsverbot für den richtigen Ansatz."

Das Uni-Präsidium hatte das Verbot am 29. Januar erlassen. Es solle dafür Sorge tragen, "dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt sind". Dazu gehöre die offene Kommunikation, welche "auch auf Mimik und Gestik beruht". Daher dürfe ein Gesichtsschleier "in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden". Die Studentin nannte die Argumentation der Hochschule der Zeitung gegenüber "überzogen, symbolisch und argumentativ haltlos".

aktualisiert am 19.02.2019 um 16.53 Uhr

dpa