Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
dpa

Hochschulzulassung
Verfassungsgericht verhandelt über NC

Die Abiturnote ist entscheidend für die Zulassung zum Medizinstudium. Es gibt Zweifel, ob dies mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl vereinbar ist.

Ausgabe 11/17

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium debattiert. Die Abiturnote hat dabei großen Einfluss auf eine Zu- oder Absage zum Studium. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14) stand die Frage, ob das derzeitige Verfahren mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und des Ausbildungsplatzes sowie dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.

Höhere Bedeutung von praktischen Fertigkeiten gefordert

In der Verhandlung wurde von verschiedenen Seiten die Anregung vorgetragen, den Anteil spezifischer Tests auszuweiten, um die "menschlichen, empathischen und ärztlichen Fähigkeiten zu prüfen", wie es der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, formulierte. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte vom Bund bessere Chancen für alle Bewerbende bei der Zulassung zu einem Studium, um seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung gerecht zu werden. Neben einem fairen Zulassungsverfahren sei ein bedarfsgerechter Ausbau der Studienplätze nötig.

Zwei Bewerber hatten geklagt

Hintergrund des Normenkontrollverfahrens sind Klagen von zwei Bewerbern für das Studienfach Humanmedizin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter dort halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig, weil viele Bewerber von vornherein ausgeschlossen seien.

Für die Vergabe von Studienplätzen mit Numerus clausus ist die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

dpa/kas