Portraitfoto von Professor Alexander Kekulé bei einer Talkshow
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Universität Halle-Wittenberg
Vorläufige Dienstenthebung von Virologen Kekulé rechtskräftig

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die vorläufige Dienstenthebung von Alexander Kekulé an der Universität Halle-Wittenberg.

10.01.2024

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, ist die vorläufige Dienstenthebung auch deshalb gerechtfertigt, weil durch den Verbleib der Dienstbetrieb ernsthaft beeinträchtigt würde. Die Martin-Luther-Universität wirft dem in der Corona-Pandemie bundesweit bekannt gewordenen Wissenschaftler vor, über drei Semester seine Lehrverpflichtungen nicht erfüllt zu haben.

Die Universität hatte bereits im Dezember 2021 eine vorläufige Dienstenthebung erlassen. Seitdem darf Kekulé an der Hochschule nicht mehr forschen und lehren. Im April 2022 hatte die Universität zudem entschieden, 20 Prozent seiner Dienstbezüge einzubehalten. 

Kekulé bedauert die Gerichtsentscheidung

Kekulé bedauerte die Entscheidung des Gerichts. “Im September gehe ich in den Ruhestand. Ich befürchte deshalb nach diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, dass ich an der Universität Halle keine Vorlesungen mehr halten werde”, sagte Kekulé der Deutschen Presse-Agentur. Sachlich könne er die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Dies werde er im eigentlichen Disziplinarverfahren auch darlegen. Das Ganze habe zudem eine lange Vorgeschichte. Er fordere seit Jahren eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung des Mikrobiologischen Instituts, betonte Kekulé. “Die Arbeitsbedingungen waren für meine Mitarbeiter und mich sehr belastend.”

Der Beschluss ist nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig. 

dpa