Verwaltungshochschule Ludwigsburg
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Ludwigsburg
Gericht erklärt Abberufung von Rektorin für rechtens

Die Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg wurde vorzeitig abberufen. Das Mannheimer Verwaltungsgericht stützt die Entscheidung.

01.10.2020

Die vorzeitige Abberufung der Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg, Claudia Stöckle, ist aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu Recht erfolgt. Damit gibt das Mannheimer Gericht nach eigenen Angaben vom Donnerstag der Berufung des Landes und der Hochschule gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart statt. 2018 hatten die Stuttgarter Richter den Rauswurf der Rektorin der Hochschule für den Beamtennachwuchs, Claudia Stöckle, durch Hochschulrat, Senat und Ministerium Anfang 2015 als rechtswidrig eingestuft.

Die Mannheimer Richter (Az. 9 S 2092/18) lassen keine Revision zu. Gegen diese Nichtzulassung kann aber noch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Der VGH gab nur den Tenor seiner Entscheidung bekannt, die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Ex-Rektorin sagte in einer ersten Reaktion: "Es gilt nun die Urteilsbegründung abzuwarten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ist es für mich vorstellbar, den Weg nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen."

Den Ausgang des Rechtsstreits sieht die ehemalige Ludwigsburger Rektorin ambivalent: Einerseits habe der Senat bescheinigt, dass sie Opfer von Intrigen von Kollegen und Kolleginnen geworden sei. Weder straf- noch disziplinarrechtlich habe sie sich etwas zu Schulden kommen lassen, hatte das Gericht während der Verhandlung betont. Sie sei dankbar, so Stöckle, dass Ministerin Bauer Berufung eingelegt habe. Der VGH-Prozess habe für sie trotz der formalen Niederlage einen entscheidenden Mehrwert gebracht. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, "dass mich Ministerin Bauer als Beamtin nicht gegen eine Reihe von Intriganten und Intrigantinnen, die unter anderem mit Dienstpflichtverletzungen und strafbaren Handlungen gegen mich agierten, geschützt hat." Ihr Fall zeige wie wichtig es sei, dass Führungskräfte vom Ministerium Rückendeckung erhalten.

Die 2011 an die Hochschulspitze gewählte Juristin hatte bei ihrem Amtsantritt zahlreiche Mängel in der Hochschule ausgemacht, darunter auch eine dubiose Zulagenpraxis. Aus dieser Entdeckung entwickelte sich die sogenannte Zulagenaffäre. Der Landtag hatte dazu einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.

dpa/kas