leerer Gerichtssaal im Verwaltungsgericht in Freiburg
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Baden-Württemberg
Hochschule klagt gegen befristete Anerkennung

Die private Allensbach Hochschule klagt gegen das Land Baden-Württemberg. Dabei wird auch die Akkreditierungsarbeit des Wissenschaftsrats geprüft.

17.06.2020

Die private Allensbach Hochschule in Konstanz hat einem Bericht der "FAZ" zufolge vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Württemberg geklagt. Gegenstand der Klage sei die Entscheidung des Landes, der Hochschule eine nur bis Ende 2022 befristete Anerkennung unter Auflagen auszusprechen.

Diese Entscheidung beruhe auch auf einer Stellungnahme des Wissenschaftsrats, der der Hochschule im Januar eine "Institutionelle Akkreditierung" versagt hatte. Es sei die erste Klage gegen eine Entscheidung zur Akkreditierung in der Geschichte des Wissenschaftsrats. Dessen Akkreditierungsarbeit stehe bei dem Gerichtsprozess nun indirekt mit auf dem Prüfstand.

Die Hochschule wirft dem Wissenschaftsrat demnach bei seinem Akkreditierungsprozess vor, dass "in willkürlicher Weise ein Begriff der Hochschulförmigkeit im Leitfaden ausbuchstabiert" werde. Der Rat prüft an einem Leitfaden regelmäßig wissenschaftliche Maßstäbe in Lehre und Forschung von privaten Hochschulen. Das Verfahren beruht laut "FAZ" auf rechtlichen Grundlagen, in diesem Fall auf dem Hochschulgesetz des Landes, und sei transparent beschrieben. Allerdings sei der Wissenschaftsrat eine "Einrichtung eigener Art" ohne Rechtsaufsicht oder Fachaufsicht, was auch die Allensbach Hochschule kritisierte.

Seine zunächst online veröffentlichte Stellungnahme mit den festgestellten Mängeln habe der Wissenschaftsrat von seiner Webseite entfernt, heißt es in dem Bericht, jedoch ohne sich von dessen Inhalt zu distanzieren. Man habe damit möglichst "druckfreie Rahmenbedingungen für die Auseinandersetzung" schaffen wollen, zitiert die "FAZ" den Wissenschaftsrat.

korrigiert am 18.06.2020: In der ursprünglichen Fassung stand, das Land habe die Hochschule nicht reakkrediert. Eine Akkredierung erfolgt jedoch durch den Wissenschaftsrat, das Land spricht hingegen eine Anerkennung aus. Zudem erfolgte die Stellungnahme des Rats im Januar, statt Februar.

ckr