Mecklenburg-Vorpommern
Neues Hochschulgesetz soll Frauen stärker fördern
Frauen sollen an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern künftig bessere Karrieremöglichkeiten haben. Das neue Landeshochschulgesetz, das der Landtag am Mittwoch mit den Simmen der SPD/CDU-Koalition beschloss, schreibt eine Art Quotenregelung für die Besetzung von Professurstellen vor. "An unseren Hochschulen gibt es viel zu wenige Professorinnen", konstatierte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) und verwies auf jüngste Erhebungen.
Demnach sind im Bundesdurchschnitt 23,4 Prozent der Professorenstellen von Frauen besetzt, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen nur 20,9 Prozent. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sollen Frauenquoten verbindlicher verabredet werden als bisher, sagte die Ministerin. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf solle insgesamt verbessert werden. Die Hochschulentwicklungsplanung geht zudem stärker in die Hand der Landesregierung über.
Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung auch die Position der Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken. Bessere Arbeitsbedingungen seien daher ein wesentliches Ziel der Gesetzesnovelle, sagte Martin. So seien Qualifikationsstellen wie etwa für Promotionen auf eine Mindestdauer von drei Jahren festgelegt. Für wissenschaftliche Nachwuchskräften gebe es konkrete Qualifizierungsvereinbarungen und Verbeamtungen auf Zeit. Quereinsteigern soll über Probestudium oder weiterbildendes Masterstudium auch ohne Bachelorabschluss der Weg zur Promotion eröffnet werden.
Letzteres wie auch die Einführung einer Frauenquote traf bei der AfD auf entschiedene Kritik. Sie lehnte die Gesetzesänderung ab, wie auch die Linke, nach deren Auffassung die Novelle weit hinter den Erfordernissen zurückbleibt.
dpa