Corona-Schnelltest liegt auf einer Computer-Tastatur
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Rheinland-Pfalz
Selbsttests reichen laut Gericht nicht aus

Ein ungeimpfter Student hatte einen Eilantrag gegen die geltende Testpflicht durch geschultes Personal gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt.

27.10.2021

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass Corona-Selbsttests von ungeimpften Studierenden für eine Teilnahme an Präsenzveranstaltungen nicht ausreichend sind. Ein nicht geimpfter Student der Technischen Hochschule Bingen hatte zuvor einen gerichtlichen Eilantrag gestellt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit wollte er gegen die Pflicht zur Vorlage eines negativen und durch geschultes Personal durchgeführten Corona-Tests vorgehen. Er begründete dies damit, dass die Regelung ihn in seinen Grundrechten sowie zeitlich und finanziell beeinträchtige. Möglicherweise müsse er deswegen sein Studium abbrechen.

Das Verwaltungsgericht gab dem Studenten nicht Recht, da die Testnachweispflicht ein wichtiger Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung der Pandemie sei. Der Student habe nicht glaubhaft machen können, wie ihn die Testpflicht zur Aufgabe seines Studiums bringen könnte. Die Pflicht die Kosten für Coronatests zu tragen, läge im einem Bereich, die Bürgerinnen und Bürgern zumutbar sei. Der Gesetzgeber stelle außerdem mit dem kostenfreien Impfangebot eine niedrigschwellige Alternative zu kostenpflichtigen Tests zur Verfügung, deren Inanspruchnahme nicht grundsätzlich unzumutbar sei. Kostengünstigere Selbsttests führten zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand für Hochschulen, die die Selbsttestungen der Studierenden zu überwachen hätten.

An der Hochschule des Antragstellers gilt die 3G-Regel, es dürfen also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an Veranstaltungen teilnehmen. Die Tests müssen von geschultem Personal durchgeführt werden. Würde der Antragsteller diese Testnachweispflicht an maximal drei Tagen pro Woche erfüllen, entstünden ihm laut Gericht keine unzumatbaren Hindernisse. In weniger als 300 Metern Entfernung zu seiner Wohnanschrift befinde sich eine an sieben Tagen der Woche geöffnete Teststation, die Studierenden einen Coronatest für zehn Euro je Test anbiete, wie das Gericht mitteilte. Dadurch entstünden dem Antragsteller monatliche Kosten von maximal 120 bis 150 Euro.

dpa/cpy