Ein Kopf mit einem Fragezeichen
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FAQ
Wann gehen Professoren in den Ruhestand?

Wann es Zeit ist, den eigenen Lehrstuhl abzugeben, entscheidet das jeweilige Landesrecht. Bei vorzeitigen Krankheiten greifen Spezialregelungen.

Von Martin Hellfeier 03.02.2018

Die gesetzliche Altersgrenze ist länderspezifisch geregelt. Beamtete Professorinnen und Professoren treten regelmäßig mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. Entscheidend sind aber die spezifischen Regeln der Bundesländer. Je nach Landesrecht treten im Wege von Spezialvorschriften Professoren zudem mit Ablauf des letzten Monats des Semesters oder mit Ablauf des letzten Monats der Vorlesungszeit in den Ruhestand. Auch ein Hinausschieben der Altersgrenze auf Antrag des Professors oder mit Zustimmung des Professors ist nach Landesrecht möglich, zumeist jedoch nicht drei Jahre über die gesetzliche Altersgrenze hinaus.

Ruhestand frühestens ab dem 63. Lebensjahr

Abhängig vom Landesrecht können Professoren regelmäßig frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres auf Antrag in den Ruhestand gehen. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 können regelmäßig mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Wird ein vorzeitiger Ruhestand in Anspruch genommen, so ist mit Abschlägen bei der Pension zu rechnen.

Beamte können auch dann in Ruhestand treten, wenn sie dauernd dienstunfähig werden. Eine solche Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit kann, zum Beispiel im Falle längerer Erkrankung, auf Veranlassung des Dienstherrn beziehungsweise der zuständigen Stelle erfolgen. Beamte können jedoch auch einen Antrag auf Ruhestandsversetzung wegen einer Dienstunfähigkeit stellen. Eine Beantragung auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ist prinzipiell denkbar. Der Todesfall letztlich führt gegebenenfalls zu einer Hinterbliebenenversorgung, die sich an den fiktiven Ruhestandsbezügen bemisst, die eine Beamtin oder ein Beamter erhalten hätte, wenn er wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten wäre