Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
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OVG bestätigt
Widerruf von Lehrauftrag rechtswidrig

Die Polizei-Hochschule NRW hat einer Dozentin den Lehrauftrag entzogen. Das war laut Urteil rechtswidrig – aufgrund der gewählten Begründung.

19.12.2023

Der Widerruf des Lehrauftrags einer Dozentin an der Polizei-Hochschule NRW durch das Land war rechtswidrig. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden und am Montag mitgeteilt. Der Beschluss fiel am 15. Dezember und ist nicht anfechtbar (Az: 6 B 1034/23).

Mit der Entscheidung weist das OVG eine Beschwerde des Landes gegen einen Beschluss aus der Vorinstanz zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah die Dozentin im Recht. Nach Auffassung des OVG habe das Land bei Bahar Aslan nach einem Twitter-Beitrag (inzwischen X) zwar auf Mängel bei ihrer Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags schließen können. Bei dem Widerruf des Lehrauftrags habe das Land sich aber rechtswidrig auf "fehlerhafte Weise auf weitere – sachfremde – Umstände gestützt" heißt es in der OVG-Mitteilung. Der Antragstellerin hätte laut Mitteilung des OVG nicht zur Last gelegt werden dürfen, dass sie nicht über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Wahrnehmung ihres Lehrauftrags verfüge, weil eine solche nicht erforderlich sei. Hinzukomme, dass der Widerruf nicht darauf gestützt hätte werden dürfen, dass Dritte der Hochschule gegenüber infolge des Tweets Drohungen ausgesprochen haben sollen. Der Widerruf hält der Rechtskontrolle damit laut OVG nicht Stand. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits entsprechend argumentiert.

Aslan war mit einem Eintrag auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt, in die Kritik geraten: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."

kas/dpa