FAQ
Wie wird ein Anschreiben formuliert?
Das Anschreiben für eine Bewerbung auf eine Professur sollte in jedem Fall formal die richtige Länge haben und insoweit nicht mehr als drei Seiten umfassen. Auch gilt es, im Anschreiben die korrekte, im Regelfall im Ausschreibungstext genannte Anschrift zu verwenden und die richtige Person in ihrer jeweiligen Funktion ("Sehr geehrte Frau Dekanin" oder "Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Berufungskommission") anzusprechen.
Darüber hinaus ist es im Anschreiben – bei dem im Regelfall der private Briefbogen verwendet wird, da keine amtliche Handlung – notwendig, neben der eigenen Anschrift auch alle Kontaktmöglichkeiten wie Telefon oder Mail für Nachfragen der Berufungskommission anzugeben. Auch die Angabe der dienstlichen Anschrift ist zielführend, da so der Leser schon auf der ersten Seite erkennen kann aus "welchem guten Hause heraus" Sie sich bewerben. In dem Anschreiben soll dann auf alle Tatbestandsvoraussetzungen, die in der Ausschreibung als Einstellungsvoraussetzungen für die Professur genannt werden, kurz eingegangen werden.
Motivation muss inhaltlich begründet werden
Der Bewerber sollte mithin seine Stärken herausarbeiten, die für eine Passgenauigkeit seiner Person für die ausgeschriebene Stelle sprechen. Insbesondere sollte auch die Motivation, sich auf diese ausgeschriebene Stelle zu bewerben, inhaltlich begründet werden.
Erwartet wird ein kompaktes und zugleich aussagekräftiges Anschreiben, in dem der Bezug zur ausgeschriebenen Stelle, zum Fachbereich und zur Hochschule von der Bewerberin hergestellt wird. Dem Bewerbungsanschreiben wird regelmäßig eine Bewerbungsmappe beigefügt, in der sich die Bewerbungsunterlagen befinden. Dazu gehören unter anderem Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Verzeichnis der Vorträge, Liste der Lehrveranstaltungen in chronologischer Folge, Organisation von Kongressen oder Tagungen, Verzeichnis der Drittmittel, Kopien von Urkunden und Zeugnissen und mögliche Lehr- und Forschungskonzepte.
Das Anschreiben mitsamt der Bewerbungsmappe sollte nur dann elektronisch an die Hochschule geschickt werden, wenn dies ausdrücklich, gegebenenfalls zusätzlich zur postalischen Form, erwartet wird.