Portraitfoto von Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Hochschulrektorenkonferenz

Berliner Hochschulgesetz
Alt: Millionen-Lücke in Finanzierung

HRK-Präsident Alt berechnet die Folgen der Entfristungen, die das neue Berliner Hochschulgesetz vorsieht. Sie seien nicht finanzierbar.

16.11.2021

Das Anfang September beschlossene "Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft" beinhaltet die viel kritisierte Regelung, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Promotion nur einmal befristet beschäftigt werden dürfen und ihnen im Anschluss eine Entfristung angeboten werden müsse. Professor Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), beschreibt in einem Gastbeitrag im "Tagesspiegel" die Konsequenzen einer solchen Regelung und folgert, dass diese finanziell nicht realisierbar seien.

Das Budget der Berliner Universitäten und Hochschulen werde laut Berliner Senat im kommenden Zweijahreshaushalt um 3,5 Prozent erhöht. Dies solle auch in den folgenden Jahren beibehalten werden. Alt berechnet, dass dies bei den großen Berliner Universitäten mit einem durchschnittlichen Jahresbudget von 200 Millionen Euro in 2022 zu einer Erhöhung von 10,5 Millionen Euro führe.

Alt kritisiert, dass dies für die Umsetzung der Entfristung von promovierten Nachwuchswissenschaftlern nicht ausreiche. Er berechnet, dass selbst wenn nur jede und jeder zweite der angenommenen jeweils 100 Postdocs der drei großen Berliner Universitäten eine Dauerstelle benötige, dies ab 2024 pro Jahr zu Mehrkosten von 3,9 Millionen Euro führen würde bis diese Generation Postdoktoranden um das Jahr 2050 pensioniert würde. Währenddessen rückten alle drei Jahre neue Postdoc-Generationen nach, die ebenfalls bis zur Pension finanziert werden müssten, so dass sich die Mehrkosten bis 2050 bei 450 entfristeter Stellen bei jeder der drei großen Berliner Universitäten auf etwa 520 Millionen Euro beliefen. Die Budgeterhöhung decke aber nur jeweils rund 485 Millionen Euro ab, wenn sie denn kontinuierlich jährlich umgesetzt würde. Es ergebe sich also eine Lücke von mindestens 35 Millionen Euro pro Universität, da die Budgeterhöhung nicht ausschließlich in neue Stellen investiert werden könne.

Es bleiben drei Auswege, so Alt im "Tagesspiegel": Die Hochschulen könnten ihre befristeten Postdoc-Stellen reduzieren, um weniger entfristete Stellen schaffen zu müssen, was die Karrierechancen nicht wie geplant verbessere, sondern verschlechtere. Das Land könnte für eine angemessenere und langfristigere Finanzierung sorgen. Oder aber der Senat ändere das Gesetz. Zuvor hatte schon Professor Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV), eine "Reparaturnovelle" gefordert.

cpy