Fassade der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin.
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Berliner Hochschulgesetz
Regelung im Hochschulgesetz gegen Verfassung?

Nach Einschätzung eines Verfassungsrechtlers ist Paragraf 110 des Berliner Hochschulgesetzes verfassungswidrig. Er hätte vor Gericht keinen Bestand.

02.11.2021

Der umstrittene Paragraf des neuen Berliner Hochschulgesetzes zur unbefristeten Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern ist nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Professor Matthias Ruffert verfassungswidrig. Das teilte die Humboldt-Universität (HU) am Montag mit. Paragraf 110 sehe vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden müsse. Für eine solche Regelung habe das Land Berlin aber nicht die Gesetzgebungskompetenz, so die Universität mit Berufung auf die Stellungnahme des an der HU lehrenden Jura-Professors.

"Im Fall eines zulässigen Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht hätte die Regelung keinen Bestand und würde für nichtig erklärt", heißt es in der Mitteilung der Universität. HU-Präsidentin Sabine Kunst hatte am vergangenen Dienstag ihren Rücktritt angekündigt und als Grund dafür die Ende September in Kraft getretene Novelle des Hochschulgesetzes genannt.

Die Berliner CDU kündigte an, das Hochschulgesetz durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen: "Das Rechtsgutachten bestätigt den Verdacht, dass sich der rot-rot-grüne Senat nach dem Mietendeckel-Desaster ein weiteres Mal anmaßt, Dinge zu regeln, die außerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz liegen", teilte der forschungspolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, Adrian Grasse, am Montag mit. "Die CDU-Fraktion unterstützt daher die Forderung nach einer Normenkontrollklage und wird das Verfahren über die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf den Weg bringen."

dpa