Gelbe Karte und Trillerpfeife
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Wissenschaftliches Fehlverhalten
DFG beschließt Rüge gegen zwei Antragsteller

Die DFG hat in zwei Fällen schriftliche Rügen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschlossen. Beide Förderanträge enthielten falsche Angaben.

23.09.2019

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in zwei weiteren Fällen Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten von Antragstellern gezogen. Der Hauptausschuss beschloss auf seiner Sitzung am Donnerstag laut einer Mitteilung eine "schriftliche Rüge" gegen zwei Wissenschaftler.

Im ersten Fall hatte ein Wissenschaftler demnach Fördergelder beantragt, obwohl ein Teil des von ihm beantragten Projekts bereits von ihm durchgeführt worden war, ohne dass er dies angegeben hatte. Der bereits abgeschlossene Projektteil überschreite das zulässige Maß an wissenschaftlichen Vorarbeiten. Im zweiten Fall habe ein Wissenschaftler in einem Fortsetzungsantrag wissenschaftliche Ergebnisse, die er bereits vor der ersten Förderperiode seines Projekts erzielt hatte, als Ergebnisse der ersten Förderperiode dargestellt.

In beiden Fällen seien "unrichtige Angabe in einem Förderantrag" gemacht worden, damit liege wissenschaftliches Fehlverhalten vor. Den Antragstellern hätten die fehlenden oder falschen Kennzeichnungen bewusst sein müssen, sie hätten daher zumindest grob fahrlässig gehandelt, so das Urteil der DFG.

Die falschen Angaben fielen laut Mitteilung der DFG im Rahmen der Begutachtung der beiden Anträge auf. Der Untersuchungsausschuss und nun auch der Hauptausschuss erachteten in beiden Fällen eine "schriftliche Rüge" für die geeignete und angemessene Maßnahme. Die DFG handele laut Mitteilung gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

ckr