Portraitfoto von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger
picture alliance/dpa | Carsten Koall

Energiepreispauschale
Hakt die Studierenden-Pauschale an den Ländern?

Noch im Februar soll die Auszahlungsplattform für die 200-Euro-Sonderzahlung an Studierende online gehen. Wie schnell wird dann ausgezahlt?

14.02.2023

Die Auszahlungsplattform zur Umsetzung der Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und und Fachschüler kann noch in der zweiten Februarhälfte online gehen. Dies hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am Dienstag bei der Vorstellung einer Informationskampagne zur Studierenden-Pauschale angekündigt. Betroffene benötigen ein BundID-Konto zur Identifizierung; sie sollen automatisch von ihren Hochschulen beziehungsweise Ausbildungsstätten Zugangscodes plus Pin-Nummern erhalten, um über die Plattform die 200 Euro beantragen zu können, berichtet die Deutsche Presseagentur. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung.

Stark-Watzinger sieht nun die Länder in der Verantwortung, die lang erwartete Energiepreispauschale umzusetzen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen", sagte die FDP-Politikerin. Da die Länder dem Gesetz nach für die Auszahlung zuständig seien, brauche es in allen 16 Ländern rechtliche Grundlagen, um das umsetzen zu können.

"Letztendlich obliegt es nun jedem Land, zu entscheiden, ob die Antragsstellung bereits dann ermöglicht wird, wenn die rechtlichen Hürden in jedem Land genommen sind oder ob man wartet, bis alle Länder startklar sind", sagte die Ministerin. "Ich persönlich denke, die jungen Menschen warten auf das Geld. Wir sollten alles so schnell wie möglich auszahlen."

Länder wehren sich gegen Kritik

Als Reaktion hat Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) die Kritik am Dienstag an die Bundesregierung zurückgegeben. Problem bei der Umsetzung der Pläne sei nicht der Föderalismus, "sondern das planlose Versprechen des Bundes im September 2022 ohne Konzept und Absprachen und dann ein spätes, inkonsequentes, und mit den Ländern nicht abgestimmtes Bundesgesetz, wodurch 16 Einzelregelungen in den Bundesländern notwendig wurden".

Die im Auftrag des Bundes entwickelte Datenbank gehe in die Pilotphase, sagte Prien. "Danach können Antragstellungen und Auszahlungen bundesweit starten und dafür haben wir gemeinsam den 15. März vorgesehen." Die Einmalzahlung müsse endlich auf den Weg gebracht werden "und zwar gleichzeitig in allen Bundesländern", so Prien. Die Landesregierung in Kiel habe die notwendigen rechtlichen und finanziellen Regelungen dafür bereits getroffen.

Anträge auf 200-Euro-Pauschale ab 15. März möglich

Auch die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt teilte am Dienstag mit, alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start für die Beantragung der Energiepreispauschale am 15. März geeinigt. Das Bundesland hat die digitale Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erarbeitet, die künftig auch für andere Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden soll. Gegenwind erhielt Stark-Watzinger auch aus Bayern: "Dass es überhaupt schon eine Auszahlungsplattform gibt, ist nur dem Land Sachsen-Anhalt und dem Zusammenwirken der Länder zu verdanken. Die Nachhilfe, die der Bund hier in den letzten Monaten gebraucht hat, war gewaltig", sagte der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) der Deutschen Presse-Agentur.

Im vergangenen September hatte die Ampel-Koalition die Sonderzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler zur Milderung der gestiegenen Kosten vereinbart. Mitte Dezember wurde schließlich ein Gesetz beschlossen. Antragsberechtigt sind Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Doch die bis zu 3,5 Millionen Personen bekamen bislang kein Geld, da sich das Vorhaben und die Abstimmung zwischen Bund und Ländern schwierig gestalteten.

zuletzt aktualisiert am 14.02.2023 um 18.03 Uhr, zuerst veröffentlicht um 15.28 Uhr

dpa/cpy/ckr