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Juristisches Gutachten
Hat die FU Berlin Giffey unrechtmäßig gerügt?

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey darf ihren Doktortitel behalten, doch sprach die FU eine Rüge aus. Deren Rechtmäßigkeit wird jetzt geprüft.

07.10.2020

Die FU Berlin will die Rechtmäßigkeit ihrer erteilten Rüge gegenüber Bundesfamilienministerin Franziska Giffey untersuchen lassen. Beauftragt wurde laut Informationen der "F.A.Z." der Jurist Ulrich Battis. Die Entscheidung, dass Giffey ihren Doktortitel behalten darf, ist bereits gefallen.

Am 22. September wurde Battis laut "F.A.Z." folgende Frage zur Klärung übermittelt: "Ist es rechtmäßig, auf der Grundlage von Paragraph 34 Absätze 7 und 8 Berliner Hochschulgesetz (BerlHB) eine Rüge zu erteilen, auch wenn das BerlHG dies nicht ausdrücklich regelt und die jeweilige Promotionsordnung zur Entziehung eines Doktorgrades auf die gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise das BerlHG verweist?"

Der "Allgemeine Studierendenausschuss der FU" (Asta) hatte daraufhin den Schlussbericht des Expertengremiums der FU veröffentlicht, das die Dissertation der Ministerin im vergangenen Jahr monatelang überprüft hatte, nachdem Plagiatsvorwürfe laut geworden waren. Den internen Bericht hatte der Asta nach eigenen Angaben auf Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von der FU erhalten.

Giffey: Sachlage bleibt unverändert

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht nach der Veröffentlichung des Schlussberichts der FU zu ihrer Doktorarbeit keine neue Sachlage. "Die Universität hat das Verfahren abgeschlossen. Es gibt jetzt nochmal ein Prüfverfahren über das Verfahren." Das sei Sache der Universität. "Für mich ändert sich an der bisherigen Sachlage gar nichts", sagte Giffey am Mittwoch in Berlin.

Hintergrund der Anfrage ist laut Zeitung, dass die von der FU erteilte Rüge nach Meinung vieler Juristen und des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes das zulässige Ermessen einer Hochschule überschreitet. Die Berliner Landesregierung hält sie dagegen für zulässig. Sollte Battis die Rüge als unzulässig erklären, stünde die FU unter Zugzwang und das Plagiatsverfahren im Fall Giffey würde von neuem beginnen.

aktualisiert: 7.10.20, zuerst veröffentlicht: 5.10.20

kas