Portrait der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer
picture alliance/dpa | Uli Deck

Hochschulen für angewandte Wissenschaften
HAW bekommen Promotionsrecht in Baden-Württemberg

Ein Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften darf künftig Doktortitel verleihen. Dies teilte Ministerin Bauer mit.

17.06.2022

Auch an den baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW, früher Fachhhochschulen) sollen Studierende künftig den Doktor machen können. Die Einrichtungen bekommen das Promotionsrecht, das bisher allein den Universitäten vorbehalten war. "Wir wollen für Absolventen der HAW einen neuen Weg eröffnen, sich wissenschaftlich weiterzuentwickeln und zugleich die HAW als Institution stärken", sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Losgehen soll es demnach im September.

Die 21 staatlichen und drei kirchlichen Hochschulen im Land haben sich den Angaben zufolge dafür zu einem "Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften" zusammengeschlossen. Der Verband darf die Doktortitel verleihen. Dabei werde es keinen besonderen Zusatz zu dem Titel wie etwa "Dr. (HAW)" geben, erläuterte Bauer.

Baden-Württemberg war 2014 das erste Bundesland, das eine Klausel im Hochschulgesetz verankert hat, die es möglich machte, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Eine Rechtsverodnung des Wissenschaftsministeriums stand bisher noch aus. Das erste Bundesland, in dem Gesetzesänderungen tatsächlich umgesetzt wurden, war Hessen im Jahr 2016. Dort kann an sieben Promotionskollegs ein Doktortitel erworben werden. Das Promotionsrecht der HAW in Hessen war kürzlich von einer unabhängigen wissenschafltichen Kommission positiv bewertet worden.

dpa/cpy