Hochschulrektorenkonferenz
HRK gegen Wettbewerb um Mittel aus dem Hochschulpakt
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich bei ihrer Jahrestagung dagegen ausgesprochen, die Mittel des Hochschulpaktes zukünftig im Wettbewerb zu vergeben. Wenn man hieraus einen Konkurrenzkampf mache, stünde das im Widerspruch zum Charakter und zur Funktion dieser Mittel, heißt es bei der HRK. Denn der Pakt schließe in den Hochschulen Lücken in deren Grundfinanzierung. Hier gehe es also nicht um Zusatzmittel für besondere Leistungen, sondern um die Finanzierung langfristig nachgefragter Studienangebote. Diese Kapazitäten müssten im Verhältnis zu den Studienanfängerzahlen und nach keinem anderen Vergabemodus gesichert werden.
"Der Versuch, zum Beispiel Absolventenzahlen als Indikatoren für die Qualität der Lehre und Grundlage für die Mittelzuweisung zu nutzen, wäre kontraproduktiv. Unter dem Druck des Mangels wäre die Versuchung groß, die Anforderungen im Studium zu senken, um möglichst viele Absolventen zu produzieren", sagte der scheidende HRK-Präsident Horst Hippler.
Die HRK fordert von Bund und Ländern eine "zügige Einigung" über die künftige Bereitstellung der Gelder des "Hochschulpakts". Der 2020 auslaufende Pakt habe eine immense Bedeutung für die Hochschulfinanzierung gewonnen. Er stelle sicher, dass trotz der stark gestiegenen Nachfrage nach einem Studium bislang keine umfänglichen Zulassungsbeschränkungen hätten eingeführt werden müssen. Deshalb sei eine Verstetigung der Mittel in der bisherigen Höhe – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – der richtige Schritt.
Empfehlung gegen sexualisierte Gewalt
In einer Empfehlung fordert die HRK Hochschulen dazu auf, ihre Mitglieder bestmöglich vor sexualisierten Diskriminierungen, sexueller Belästigung und sexueller Gewalt zu schützen. "Wegen der Vielzahl von Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnissen brauchen wir in den Hochschulen eine große Aufmerksamkeit für das Thema und konkrete Vorsorgemaßnahmen", sagte Hippler. "Die Mitgliederversammlung hat unmissverständlich klar gemacht, dass sexualisierte diskriminierende und degradierende Handlungen und Verhaltensweisen nicht toleriert werden dürfen."
Die Hochschulen müssten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Problematik sensibilisieren, Verstöße klar sanktionieren sowie Anlaufstellen für Betroffene schaffen und bekannt machen. Die HRK gebe konkrete Anregungen für die Prävention – von Führungskräftetrainings über Mentoring- und Coaching-Angebote bis hin zu adäquaten Räumen für Sprechstunden oder Einzelunterricht.
Informationssicherheit nicht auf die Gefahrenabwehr beschränken
Vor dem Hintergrund der Nachrichten über den Angriff iranischer Hacker auf Universitäten weltweit, von dem laut einem Bericht des "Spiegel" auch 23 deutsche Universitäten betroffen seien, fordert die HRK die Hochschulleitungen dazu auf, sich "strategisch mit der Sicherheit von Informationen" zu befassen. Dabei sollten die Lösungen die Erfordernisse wissenschaftlicher Freiheit und Autonomie angemessen berücksichtigen. Informationssicherheit könne sich nicht auf Gefahrenabwehr beschränken; sie müsse sowohl Integrität und Vertraulichkeit als auch Verfügbarkeit und Austausch von Informationen schützen.
Im aktuell diskutierten Fall hatten Hacker laut Berichterstattung Forschungsergebnisse, Dissertationen und Konferenzberichte erbeutet. Eine der betroffenen Hochschulen sei die Universität Göttingen. Dort hätten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf sie zugeschnittene Mails bekommen, in denen sie um eine wissenschaftliche Zusammenarbeit gebeten worden seien. In anderen Fällen sei die Seite eines Bibliotheksportals gefälscht worden. Nutzer wurden aufgefordert, ihre Zugangsdaten einzugegeben. Ansonsten laufe ihr Account ab, so die Warnung. Welche Hochschulen neben der Universität Göttingen betroffen sind, konnte eine Sprecherin der HRK zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
gri/kas
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