Tenure Track
Tausend neue Professuren bis 2022
Als 1917 Max Weber als Erster in schonungsloser Klarheit die Risikopassage des wissenschaftlichen Nachwuchses zwischen Examensabschluss und angestrebter Professur als "wilden Hazard" beschrieb, konnte niemand ahnen, dass sich daran im Kern 100 Jahre nichts ändern würde. Bis heute gilt in der Wissenschaft das Paradigma, dass es für die Karriere keine dienstrechtliche Laufbahn gibt und die Zeit bis zum ersehnten Erstruf auf eine Lebenszeitprofessur durch Unsicherheit, Unwägbarkeit und Unvorhersehbarkeit gezeichnet ist.
Auch nachdem 2001 auf Initiative des Wissenschaftsrates erstmals dem Wort und der Sache nach der Tenure Track Eingang in das deutsche Universitätssystem gefunden hatte, blieb es lange Zeit relativ still um diese gänzlich neue und andere Möglichkeit der wissenschaftlichen Qualifizierung und Karriere. Von der im Jahr 2002 eingeführten Juniorprofessur sind zurzeit lediglich 13 Prozent irgendwie mit dem Suffix "Tenure Track" versehen, wobei die gewählten Konstruktionen erhebliche Definitionsvariationen zulassen, was darunter exakt zu verstehen sei.
Viele Fakultäten und Universitäten scheuen bis heute das nicht wegzudiskutierende Risiko, allzu früh und auf schmaler wissenschaftlicher Grundlage eine kaum noch revidierbare Personalentscheidung zu treffen. Wie weitreichend diese Entscheidung ist, ergibt sich bereits daraus, dass über 98 Prozent aller Zwischenevaluationen positiv ausfallen. Das wird bei der Endevaluation vor dem Übergang zur Vollprofessur kaum anders sein.
Nur wenige Fakultäten und Universitäten, zumeist sind es die großen Forschungsuniversitäten, die vielleicht noch etwas internationaler aufgestellt sind als ihre deutsche Konkurrenz (vergleiche zum Beispiel das als Vorreiter geltende Faculty Recruitment and Career System der TU München), haben sich komplett dem Tenure Track geöffnet und ihn als Mittel eingesetzt, junge, vielversprechende wissenschaftliche Talente, die zumeist auch außerhalb der Universität Karriere machen könnten, im internationalen Wettbewerb durch Perspektive und relativ große Sicherheit des zukünftigen Karriereweges an sich zu binden.
Für diesen elitären Personenkreis, dem andernorts ein Tenure Track angeboten wird oder werden könnte, ist der neue Karriereweg wissenschaftspolitisch nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Wenn das Mantra der Wissenschaft "Wettbewerb" heißt, muss im weltweiten Kampf um die besten Nachwuchswissenschaftler die deutsche Universität grundsätzlich das bieten können, was ausländische Mitbewerber bieten. Eine entscheidend wichtige Frage ist es deshalb, für wen ein Tenure Track tatsächlich und konkret von einer Hochschule vorgesehen wird.
Als Mittel der Exzellenzförderung wird man den Tenure Track anders beurteilen als als Regelfall der wissenschaftlichen Qualifikationszeit. Aus dieser Frage hält sich das Tenure-Track-Programm, das Bund und Länder im Oktober 2016 beschlossen haben, vollständig raus. Es fördert keinen speziellen, exzellenten Wissenschaftler, es gibt nur die Möglichkeit dazu. Es implementiert Strukturen und erzwingt Personalentwicklungskonzepte der Universitäten. Selbstverständlich hätte man das in Zeiten der Exzellenzstrategie auch anders, aber der universitären Autonomie abträglicher regeln können. Wirklich kritikwürdig ist das nicht.
Zwei Bewilligungsrunden
Das von Ministerin Wanka auf dem DHV-Tag in Mainz 2015 erstmals in seinen Grundzügen vorgestellte und zugesagte Tenure-Track-Programm sieht vor, dass in zwei Bewilligungsrunden (2017 und 2019) insgesamt 1.000 Tenure-Track-Professuren vom Bund finanziert werden. Antragsberechtigt sind die Universitäten und die ihnen gleichgestellten Hochschulen. Auch wenn die Vereinbarung von Bund und Ländern das Wort "Juniorprofessur" nicht kennt und damit die Struktur des Tenure Tracks auch für Übergänge anderer Personalkategorien bestehender oder zukünftiger Art von der potenziellen Förderung umfasst ist, wird die Juniorprofessur mit Tenure Track zur Vollprofessur der Hauptanwendungsfall der Förderung sein.
Bis spätestens 2022 werden zu den bestehenden ca. 1.700 Juniorprofessuren 1.000 weitere hinzukommen, so dass dann mehr als ein Drittel aller Juniorprofessuren mit Tenure Track versehen sind. Die Zeiträume erklären sich daraus, dass die Professuren nach ihrer Bewilligung nicht sofort, sondern erst innerhalb von drei Jahren besetzt werden müssen. Mit dieser Streckungsmaßnahme wird angestrebt, die Zahl der Tenure-Track-Professuren möglichst gleichmäßig über die Jahre zu verteilen. Nach dem Jahr 2022 können aber nach den Ausschreibungsbedingungen keine neuen, weiteren Tenure-Track-Professuren aus diesem Programm finanziert werden. Mit unterschiedlichen Laufzeiten sind dann die tausend neuen Tenure-Track-Professuren und ihre Anschlussprofessuren im System.
Das neue Premiummodell?
Es bedarf nur geringer Prognosefähigkeit, dass vom wissenschaftlichen Nachwuchs die Juniorprofessur mit Tenure Track als bester und sicherster Weg zur Professur eingeschätzt wird. Dies gilt umso mehr, als das Tenure-Track-Programm dankenswerterweise nur den echten Tenure Track als verbindliche, notfalls einklagbare und von Haushaltszwängen abgekoppelte Zusage kennt und die "Tenure-Track-Option" als dem Stellenvorbehalt zugängliche bloße Möglichkeit, eine Lebenszeitprofessur zu erlangen, nicht fördert.
Mit diesem Schub von 1.000 "Premium-Juniorprofessuren" stellen sich einige Fragen: Was bedeutet das für die Attraktivität der Eliteförderung der DFG, wie das Emmy Noether-Programm, das bisher als sicherster und bester Weg zur Professur gilt, und für vergleichbare Förderprogramme? Welche Einflüsse hat das Programm auf die Stellung der Habilitation? Sicher erscheint, dass der traditionelle Weg einer Qualifikation durch Habilitation auf einer befristeten wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle für die Nachwuchswissenschaftler nicht gerade an Attraktivität gewinnen wird.
Und wie werden die Universitäten mit diesem Angebot umgehen? Dass sie tiefgreifende konzeptionelle Überlegungen vorlegen, die über die schon sprichwörtliche Antragsexzellenz hinausgehen, soll Grundvoraussetzung ihrer Bewerbung um Tenure-Track-Professuren sein. Ohne universitäre Tenure-Track-Satzung und ohne ein überzeugendes Personalentwicklungskonzept kann keine Professur bewilligt werden. Das Programm verpflichtet mithin die sich bewerbenden Universitäten in der Königsdisziplin "Personalentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses" mit all ihren Schwierigkeiten, Unwägbarkeiten und Fluktuationen in Vorleistung zu treten.
Die 1.000 Professuren werden nach dem Proporzgedanken des sogenannten "Königsteiner Schlüssels" und der Zahl der Professuren pro Bundesland auf die 16 Bundesländer verteilt. Bleiben nach der zweiten Bewilligungsrunde 2019 noch Mittel unausgeschöpft, kann die Förderung auch auf Anträge anderer Bundesländer ausgedehnt werden. Wer also als Universität nicht mitmachen will, stärkt die Konkurrenz. Bevor das passiert, werden die Länder Wege und Zielvereinbarungen finden, ihre Universitäten zum Mitmachen zu bewegen.
Sechs plus zwei
Ein schwieriger Punkt der Verhandlungen von Bund und Ländern war die Gegenleistung der Länder für die Bundes-Milliarde. Diese sollte darin bestehen, dass die Länder die Finanzierung der Anschlussbeschäftigung als Vollprofessor übernehmen sollten und zwar als zusätzliche, neue Voll-Professuren auf Dauer. Da dies der größere finanzielle Anteil einer Professur ist, haben sich die Länder mit einer verbindlichen Zusage schwergetan. Andererseits war der Bund darauf erpicht, die erlittene Teilpleite beim BAföG (siehe F&L 2016, S. 977ff.) nicht noch einmal erleben zu müssen. Herausgekommen ist das, was man bestenfalls in einem föderalen System erwarten darf: ein Kompromiss.
Der Bund zahlt nicht nur sechs Jahre Juniorprofessur, sondern zwei weitere Jahre Voll-Professur. Das ist insofern bemerkenswert, als der Bund damit zum ersten Mal einen kleinen Teil der unbefristeten Lebenszeitprofessuren der Länder unmittelbar budgetiert. Zum anderen hat man das Programm durch Berücksichtigung von möglichen Elternzeiten und Beurlaubungen bis 2032 gestreckt. Erst dann wird final zusammengezählt, ob die 1.000 zusätzlichen Professuren tatsächlich von den Ländern etabliert wurden.
Bei halbwegs normalem Verlauf dürfte man eigentlich ohnehin erwarten, dass die Zahl der Universitätsprofessuren in 15 Jahren um etwa 1.000 steigt, auch wenn das System nicht weiter expandieren sollte (Zahl der Universitätsprofessoren bundesweit 2000: 23.980; in 2015: 26.927). Außerdem hat die Streckungsvereinbarung den unschätzbaren Vorteil, dass sich alle politisch Verantwortlichen dieses Deals bis 2032 längst anderen Aufgaben zugewandt haben dürften.
Was und wie wird gefördert?
Weitere Eckpunkte des Programms:
- Pro Tenure-Track-Professur ein Pauschalbudget von 118.045 Euro pro Jahr;
- Mittelvergabe für eine W1- oder auch für eine W2-Grundbesoldung für insgesamt 8 Jahre;
- "Anteilige" Ausstattung der Professur in Höhe von 35.100 Euro – hier liegt noch Konfliktpotenzial, weil viele Universitäten ihren vertraglich nicht bezifferten Anteil nicht werden erbringen können;
- Optionaler 15-prozentiger Strategieaufschlag für Implementierungsmaßnahmen des Tenure Tracks und der Personalentwicklung;
- Kostenneutrale Verlängerung der Mittel im Falle einer Beurlaubung von bis zu zwei Jahren;
- Familienpolitische Komponente mit Verlängerungsmöglichkeiten von zwei Jahren;
- Förderstopp bei Wegberufung mit Übertragungsoption der Restmittel an dieselbe Universität;
- Hausberufungsverbot mit Ausnahmemöglichkeit, das heißt Tenure-Track-Professoren sollen vor Antritt der Stelle die Universität gewechselt haben oder zwei Jahre außerhalb der Hochschule gearbeitet haben – interessanterweise weichen hier die Programmbedingungen von den Bestimmungen einiger Landeshochschulgesetze ab, die das Hausberufungsverbot für Tenure-Track-Professuren als Muss-Vorschrift ausgestaltet haben;
- Über die Förderhöhe und Förderungswürdigkeit entscheidet ausschließlich nach den Kriterien des Gesamtkonzeptes ein von Bund und Länder bestelltes Auswahlgremium;
- Projektträger der Fördermaßnahme ist die VDI-Tochter VDI/VDE Innovation + Technik GmbH in Berlin.
Resümee
Der Bund zeigt mit dem Tenure-Track-Programm, dass er bereit ist, sich für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu engagieren. Er betreibt Zukunftsvorsorge für das Saatgut der Nation. Das gilt es anzuerkennen. Die allerdings nicht in den Förderzielen genannte Erhöhung der Universitätsprofessuren um 1 000 bis 2032 ist angesichts weiter verschlechterter Betreuungsverhältnisse natürlich quantitativ zu wenig (siehe Universitätsbarometer 2016 in F&L 1/2017, S. 4), aber immerhin ein Signal.
Die gestaltende Kraft des Programms geht maßgeblich von seiner Verknüpfung mit vorzuweisenden Personalentwicklungskonzepten der Universitäten aus. Kritisch ist anzumerken, dass eine systemische Verbesserung der Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses mit dem Programm zwar angestoßen, aber auf Dauer nicht erreicht wird. Das wird allerdings vom Bund nach der Föderalismusreform auch nur schwer zu leisten sein. Auch insofern bleiben die Länder, vor allem aber die Universitäten selbst in der Pflicht.
In den nächsten zwei Jahren ist nun bei ihnen Kreativität und planerische Kompetenz gefragt. Der hochschulpolitische Reiz dieses Programms liegt in der Frage, welche Konzepte und Ideen für die Personalentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses tatsächlich generiert werden. Dabei könnte das Y-Modell des DHV (siehe F&L 5/2015, S. 368-371) ein Wegweiser sein. Immerhin ist die darin verankerte frühere Entscheidung über einen dauerhaften Verbleib von Nachwuchswissenschaftlern ein ausdrückliches Ziel des neuen Tenure-Track-Programms.
Dass letztlich die Chancen nur einer Wissenschaftsgeneration verbessert werden und auch das nur graduell bei durchschnittlich ca. 200 zusätzlichen Stellen pro Jahr auf fünf Jahre, darf im Übrigen nicht mit dem Achselzucken der Stichtagsungerechtigkeit beantwortet werden. Schon vor 2020 wird die Diskussion um eine Perpetuierung des Tenure-Track-Programms einsetzen – und das mit guten Gründen und zu Recht.