"Freie Universität Berlin" steht an einem Gebäude der FU in Berlin
picture alliance / Wolfram Steinberg

Gutachten zu Plagiatsverdacht
FU Berlin will Entscheidung über Rüge von Giffey erneut prüfen

Ein Verwaltungsrechtler hat eine Rüge im Plagiatsverdacht für zulässig erklärt – in "minderschweren" Fällen. War das bei Giffey der Fall?

06.11.2020

Der Jurist Ulrich Battis hat die von der Freien Universität (FU) Berlin erteilte Rüge im Plagiatsfall von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für zulässig erklärt – auch wenn es dafür keine Grundlage im Berliner Landeshochschulgesetz gegeben habe. "Eine Rüge ist bei minderschweren Fällen das angemessene Mittel und gesetzlich zulässig, ja sogar nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten", urteilte der emeritierte Verwaltungsrechtler der Humboldt-Universität laut "Tagesspiegel". Ausgangspunkt war die gegenüber Giffey erteilte Rüge ohne Entzug des Dokorgrads wegen Plagiatsverdachts in ihrer Doktorarbeit.

Im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für Giffeys Dissertation 2019 sei nicht dargelegt worden, dass eine Rüge allenfalls in einem minderschweren Fall zulässig sei, teilte die FU Berlin als Reaktion auf das Gutachten am Freitag mit. Daher sei eine erneute Prüfung durchzuführen. Giffey habe die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Aufhebung der Rüge-Entscheidung.

Auf die Plagiatsvorwürfe gegen Giffey geht Battis in seinem Gutachten nicht ein. Er war von der FU lediglich damit beauftragt worden, die Rechtmäßigkeit der Rüge zu bewerten. Damit ist sein Urteil auch für andere Hochschulen von Interesse, die künftig in einer ähnlichen Situation sind. Die Rüge bezeichnete Battis dem "Tagesspiegel" zufolge als "Minusmaßnahme", eine weniger schwere Maßnahme, als das Gesetz vorsehe – in dem Fall: der Entzug des Doktorgrads. In minderen Fällen sei das zum Schutz der Wissenschaft besser als gar nichts zu tun.

Der Bonner Plagiatsexperte Professor Klaus Gärditz war – wie zuvor der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses – zu dem Schluss gekommen, dass eine Rüge nicht erteilt hätte werden dürfen, weil diese nicht im Berliner Hochschulgesetz verankert sei. Gleichzeitig hatte Gärditz in seinem von der Berliner CDU-Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten die Schwere der Plagiatsfälle für so schwer befunden, dass Giffey seiner Einschätzung nach der Doktorgrad entzogen hätte werden müssen.

Die FU Berlin will sich laut "Tagesspiegel" nun "zeitnah eingehend" mit dem neu vorliegenden Gutachten befassen. In Giffey Doktorarbeit waren auf Grundlage von Analysen der Plagiatsplattform "Vroni-Plag Wiki" an 27 Stellen "objektive Täuschungen" gefunden worden.

kas